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Nahaufnahme eines runden, kleinen Metalltellers, auf dem eine Rechnung, zwei zehn Euroscheine, zwei zwei Euromünzen und eine fünfzig Centmünze liegen. Das Tablett wird von einer Hand einer Person gehalten
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Hotellerie, Fachgruppe

Trinkgeld – Steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen

Klarstellung zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Lesedauer: 1 Minute

28.08.2025

Das Finanzministerium hat in den Lohnsteuer-Richtlinien klargestellt, dass Trinkgelder, die im Rahmen von Troncsystemen an die Arbeitnehmer:innen gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel verteilt werden, von der Steuerbefreiung erfasst sind.

Die Ausführungen in den Lohnsteuer-Richtlinien finden Sie hier.

Damit ist ein erster Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit bei den Trinkgeldern gelungen.

Weitere Informationen zum Thema Trinkgeld finden Sie auf unserer Serviceseite.