Lebenswichtige Interessen als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Wann Sie laut DSGVO Daten verarbeiten dürfen, um lebenswichtige Interessen zu schützen
Lesedauer: 1 Minute
Allgemeine Informationen zur rechtlichen Erlaubnis „Schutz lebenswichtiger Interessen“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn diese erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
Häufig gestellte Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen
- Eignet sich die rechtliche Erlaubnis „Schutz lebenswichtiger Interessen“ für Ihre Zwecke?
- Was ist, wenn ein Katastrophenfall eintritt?
Eignet sich die rechtliche Erlaubnis „Schutz lebenswichtiger Interessen“ für Ihre Zwecke?
Die rechtliche Erlaubnis für den „Schutz lebenswichtiger Interessen“ ist streng geregelt. Meist handelt es sich um gesundheitliche Notfälle, die in der Unternehmenspraxis kaum eine Rolle spielen.
Ziehen Sie diese Form der Erlaubnis deshalb nur in Betracht, wenn Sie die Datenverarbeitung nicht auf andere Gründe stützen können.
Was ist, wenn ein Katastrophenfall eintritt?
Das österreichische DSG enthält seit dem Tsunami 2004 eine eigenständige Regelung über die Datenverarbeitung im Katastrophenfall, womit auch Lawinenabgänge, Vulkanausbrüche und Erdbeben gemeint sind. Diese Regelung ist auch dann anwendbar, wenn keine unmittelbare Lebensgefahr für eine betroffene Person besteht.
Hier gilt der Grundsatz: Jemand, der rechtmäßigerweise über Daten verfügt, darf diese zur Bewältigung der Katastrophe weitergeben - u. a. an Hilfsorganisationen und zuständige Behörden. Überdies kann eine Pflicht entstehen, nahen Angehörigen über den Aufenthalt einer bestimmten Person Auskunft zu erteilen.
Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zur rechtlichen Erlaubnis „Schutz lebenswichtiger Interessen“
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d (lebenswichtige Interessen schützen)
- DSG § 10 (Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall)
Kontakt für Rückfragen
Wenn Sie weitere Fragen zu „Lebenswichtige Interessen als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ haben, wenden Sie sich bitte an dsgvo4kmu@wko.at. Wir sind gerne für Sie da.