Betriebshilfe Niederösterreich
Anspruchsberechtigte, Einsatzfälle und Dauer der Hilfeleistung
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Der Ausfall der Arbeitskraft eines/r UnternehmerIn durch Krankheit, Unfall oder auch durch die Geburt eines Kindes stellt gerade Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen MitarbeiterInnen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Selbständig Erwerbstätige können eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen, wenn sie
- bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in der Krankenversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert und
- Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind.
Einsatzfälle
- Der/die UnternehmerIn ist durch Krankheit oder Unfall mindestens 14 Tage arbeitsunfähig.
- Von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wurde ein anschließendes Heilverfahren in einer Sonderkrankenanstalt bzw. einem Rehabilitationszentrum bewilligt.
- Für die Zeit des Mutterschutzes.
Betriebshelfer und Einsatzdauer
Auf Basis einer 40-Stunden Woche wird vom Verein ein/e Betriebshelfer/In zur Verfügung gestellt.
Die Höchstdauer des Einsatzes beträgt bei Krankheit, Unfall oder Anschluss-Heilverfahren maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr (+ im Bedarfsfall zusätzliche 5 Einschulungstage vor dem tatsächlichen Einsatz). Die tatsächliche Einsatzdauer wird von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aufgrund eines ärztlichen Attestes, aus dem die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich ist, bewilligt.
Bei Mutterschaft wird Betriebshilfe für die Dauer der Schutzfrist (im Normalfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) gewährt.
Kosten
- Mutterschutz: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ist der Einsatz der Betriebshilfe für Sie immer kostenlos. Die Kosten werden von der SVS übernommen.
- Bei Krankheit, Unfall, Operation oder Anschlussheilverfahren: Der Einsatz ist vom Jahreseinkommen abhängig, dabei werden sämtliche steuerpflichtigen Einkommen berücksichtigt.
Als Nachweis gilt der letztgültige Einkommensteuerbescheid / Gewinnfeststellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid.
Liegt Ihr Jahreseinkommen unter € 27.266,45 (Wert 2026, wird jährlich angepasst) kann ein Einsatz für Sie kostenlos erfolgen. Die Kosten werden von der SVS übernommen und stellen eine freiwillige Leistung Ihrer Versicherung dar. Bei einem höheren Einkommen wird ein gestaffelter Kostenbeitrag verrechnet.
Kontaktadresse
"Verein Betriebshilfe für die Wirtschaft Niederösterreich“
Rathausplatz 5, 3400 Klosterneuburg
Herr Mag. Rainer LINDMAYR
Telefon: 02243 / 34 748
Fax: 02243 / 31 355
eMail: office@betriebshilfe.at
Website: www.betriebshilfe.at