Person mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit einem Laptop
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Fachprüfung Personalverrechner

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Allgemeines

Die Fachprüfung Personalverrechner besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Klausur Personalverrechnung (der Fachprüfung für Personalverrechner und der Fachprüfung für Bilanzbuchhalter) besteht aus einem einheitlichen Gegenstand mit folgenden Fachbereichen:

  1. Personalverrechnung;
  2. Einnahmen- und Ausgabenrechnung und doppelte Buchführung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist;
  3. Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Verfahrensrecht, soweit dies für die Ausübung erforderlich ist.

Die mündliche Personalverrechnerprüfung besteht aus 5 Gegenständen:

  1. Berufsrecht;
  2. Personalverrechnung;
  3. Buchhaltung, insbesondere Funktionsweise der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, der doppelten Buchhaltung, formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist;
  4. Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Verfahrensrecht, soweit dies für die Ausübung erforderlich ist;
  5. Grundlagen und Anwendung der Informationstechnologie in der Personalverrechnung.

Prüfungstermine

Schriftlich: 25.06.2024 AUSGEBUCHT
Mündlich: 28.+29.06.2024 AUSGEBUCHT

Anmeldeschluss: 6 Wochen vorher

Stoffabgrenzungen

Die Themenkonkretisierungen geben einen inhaltlichen Überblick über den Prüfungsstoff. (siehe Downloadbereich)

Prüfungsgebühren

  • Schriftlich: € 205,00 + € 174,25 PC-Gebühren + € 35,00 Raumgebühr
  • Mündlich: € 273,00 + € 12,00 Raumgebühr
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