WKNÖ-Meisterprüfung Heizungstechnik
Informationen der Meisterprüfungsstelle NÖ
Lesedauer: 1 Minute
Die Meisterprüfung Heizungstechnik besteht aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module, bzw. Nachweis über deren Ersatz, wird ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) entfallen, stellt die Meisterprüfungsstelle fest. Die Nachweise legen Sie Ihrer Anmeldung bei.
Gegebenenfalls könnten sich die Prüfungsgebühren verringern. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung seit 01.08.2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr).
Prüfungstermine
Prüfungen Winter 2025
Modul 1 (praktische Prüfung)
Mess- und Regeltechnik: Mo, 01. Dezember 2025
Installationstechnik: Mi-Do, 03.-04. Dezember 2025
Modul 2 (mündliche Prüfung)
Gruppe 1: Mo, 15. Dezember 2025 oder
Gruppe 2: Di, 16. Dezember 2025 oder
Gruppe 3: Mi, 17. Dezember 2025
Modul 3 (schriftliche Prüfung)
Di, 02. Dezember 2025
Anmeldeschluss: 13. Oktober 2025
Prüfungen Frühjahr 2026
Modul 1 (praktische Prüfung)
Mess- und Regeltechnik: Fr, 10. April 2026
Installationstechnik: Do-Fr, 16.-17. April 2026
Modul 2 (mündliche Prüfung)
Gruppe 1: Mo, 04. Mai 2026 oder
Gruppe 2: Di, 05. Mai 2026 oder
Gruppe 3: Mi, 06. Mai 2026 oder
Gruppe 4: Do, 07. Mai 2026
Modul 3 (schriftliche Prüfung)
Do, 23. April 2026
Anmeldeschluss: 19. Februar 2026
Meisterprüfungsordnung
Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument der WKÖ. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verfasser verantwortlich.
- Prüfungsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Prüfungsgebühren in Euro
- Modul 1: € 426,00 - (Für den Gegenstand „Installationstechnik“ sind Programmkenntnisse aus dem WIFI-Vorbereitungskurs erforderlich)
- Modul 2: € 175,00
- Modul 3: € 97,00
- Modul ABP: € 137,00
- Modul 5 UP: € 478,00
Für den Erst- und Zweitantritt ist die Meisterprüfung ab 1.1.2024 gratis!
Es werden deshalb für Erst- und Zweitantritte nach der Anmeldung keine Prüfungsgebühren vorgeschrieben!