WKNÖ-Meisterprüfung Konditoren (Zuckerbäcker)
einschl. der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- u. Schokoladewarenerzeugung | Hier finden Sie alle Informationen der Meisterprüfungsstelle NÖ
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Die Meisterprüfung Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung besteht aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) entfallen, stellt die Meisterprüfungsstelle fest. Gegebenenfalls könnten sich die Prüfungsgebühren verringern. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung seit 01.08.2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr).
Prüfungstermine
HERBST 2026
Modul 1 (praktische Prüfung)
Mo-Mi, 23.-25. November 2026 – AUSGEBUCHT
Anmeldeschluss: 05. Oktober 2026
Modul 2 (mündliche Prüfung)
Mo, 09. November 2026 – Gruppe 1
Di, 10. November 2026 – Gruppe 2
Anmeldeschluss: 21. September 2026
Modul 3 (schriftliche Prüfung)
Di, 03. November 2026
Die Prüfung findet am PC statt.
Anmeldeschluss: 22.09.2026
FRÜHJAHR 2027
Modul 1 (praktische Prüfung)
Mo-Mi, 12.-14. April 2027
Anmeldeschluss: 22. Februar 2027
Modul 2 (mündliche Prüfung)
Mo, 08. März 2027 – Gruppe 1
Di, 09. März 2027 – Gruppe 2
Anmeldeschluss: 18. Jänner 2027
Modul 3 (schriftliche Prüfung)
wird noch festgelegt
Meisterprüfungsordnung
Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument der WKÖ. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verfasser verantwortlich.
- Prüfungsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) inkl. Novelle 22.11.2004
Prüfungsgebühren in Euro
- Modul 1: € 412,00 zzgl. Material- sowie Einrichtungskosten i.H.v. ca. € 250,-
- Modul 2: € 205,00
- Modul 3: € 104,00
- Modul ABP: € 137,00
- Modul 5 UP: € 478,00
Für den Erst- und Zweitantritt ist die Meisterprüfung ab 1.1.2024 gratis!
Es werden deshalb für Erst- und Zweitantritte nach der Anmeldung keine Prüfungsgebühren vorgeschrieben!