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 Neue EU-Schwellenwerte mit 1.1.2026

 Achtung: leichte Absenkung der Schwellenwerte

Lesedauer: 1 Minute

10.12.2025

Delegierte Verordnungen der europäischen Kommission ändern EU-Schwellenwerte

Auf europäischer Ebene werden alle 2 Jahre neue EU-Schwellenwerte festgelegt. Das heißt für öffentliche Auftraggeber in Österreich, dass ab 1.1.2026 neue EU-Schwellenwerte gelten werden. Im sogenannten Oberschwellenbereich hat grundsätzlich die Bekanntmachung eines Verfahrens auf EU-Ebene zu erfolgen und generell gelten in der Regel längere Fristen.  

Anbei dürfen wir Ihnen die derzeit noch bis 31.12.2025 geltenden EU-Schwellenwerte und die kommenden EU-Schwellenwerte zur Verfügung stellen: 

  bis 31.12.2025 ab 01.01.2026 
Bauleistungen
von klassischen AG,
zentralen öffentlichen AG und
Sektorenauftraggebern
5.538.000 €   5.404.000 €
Liefer-/Dienstleistungen von klassischen AG 221.000 € 216.000 €
Liefer-/Dienstleistungen von zentralen öffentlichen AG (wie z.B. BBG und Ministerien) 143.000 € 140.000 €
Liefer-/Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern 443.000 € 432.000 €
Beschaffungen, die unter die KonzessionsRL fallen 5.538.000 € 5.404.000 €
Bauleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit  5.538.000 € 5.404.000 €
Liefer-/Dienstleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit 443.000 € 432.000 €

Innerstaatliche Schwellenwerteverordnung 2025: ermöglicht grundsätzlich Direktvergabe und Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (für Liefer- und Dienstleistungen) bis zu einem Auftragswert auf EUR 143.000,- netto

Die innerstaatliche Schwellenwerteverordnung wurde im Sommer 2025 geändert. Damit dürfen öffentliche Auftraggeber Direktvergaben an einen Unternehmer bis 143.000 Euro netto als zulässiges Vergabeverfahren wählen. Außerdem wurde nun auch der Auftragswert bis zu dem eine Direktvergabe mit Bekanntmachung für Liefer- und Dienstleistungen erlaubt ist auf Euro 143.000 erhöht.

Im Downloadbereich findet sich die Schwellenwerteverordnung 2025 mit allen angepassten Schwellenwerten für Verfahren im Unterschwellenbereich. Für den Baubereich bleibt weiterhin das nicht offene Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Mio Euro möglich.

Die Schwellenwerteverordnung 2025 ist grundsätzlich bis 31.3.2026 befristet. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt das Vergaberechtsgesetz 2026 in Kraft sein wird.

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