Überarbeitung EU-Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe
EU-Kommission veröffentlicht Verordnungsvorschlag
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Die Europäische Kommission hat am 9.9.2026 ihren mehrfach angekündigten Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht, um wirksame Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen im Einklang mit den politischen Zielen der Union zu unterstützen. Der Rechtsakt wurde als Verordnungsvorschlag veröffentlicht.
Übergeordnetes Ziel der Kommission ist die Vereinfachung des EU-Rahmens für das Vergaberecht, um damit die europäische Wettbewerbsfähigkeit u.a. durch „Buy European“ zu stärken. Angedacht ist auch mehr Harmonisierung durch eine Verordnung.
Vier zentrale Reformbereiche
Der Vorschlag für eine Verordnung baut auf vier Schlüsselbereichen auf:
- Vereinfachung nach Ansicht der EK
indem die drei bestehenden Vergaberichtlinien und Vergabevorschriften, die derzeit auf sektorspezifische Rechtsvorschriften verteilt sind, in einer unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst werden. Der neue Rahmen soll öffentlichen Auftraggebern auch mehr Flexibilität geben und Verhandlungen mit dem Antragsteller während der Verfahren ermöglichen. - Eine Plattform für Beschaffungen in der EU
Dieser digitale Marktplatz soll die Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber vereinfachen und erleichtern und es Unternehmen ermöglichen, Angebote in der gesamten EU einzureichen. Darüber hinaus soll der digitale Markt den Datenaustausch zwischen den eProcurement-Systemen der Mitgliedstaaten straffen. - Stärkung der Umwelt-, Sozial- und Innovationskriterien
Mit dem Vorschlag wird das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis zur Standardvergabemethode gemacht und ein „Comply or Explain“-Mechanismus eingeführt. Öffentliche Auftraggeber müssen demnach systematisch nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität, einschließlich Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienzkriterien, sowie Erwägungen der „europäischen Präferenz“ berücksichtigen. - Stärkung von Sicherheit, Resilienz und strategischer Autonomie
spiegelt die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens wider: Risiken im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, sensiblen Informationen, der Cybersicherheit und dem unzulässigen Einfluss von Drittländern. Neue Bestimmungen über Resilienz und Versorgungssicherheit sollen für Verträge gelten, an denen Einrichtungen beteiligt sind, die mit kritischen Infrastrukturen verbunden sind. Schließlich soll mit der Verordnung ein horizontaler europäischer Präferenzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Union eingeführt werden.
Weiters wurde am 9.9.2026 im Kontext Beschaffung der European Innovation Act vorgestellt mit Vorschlägen zu Beschaffung für Forschung und Innovation.
Nächste Schritte
Der Verordnungsvorschlag wird nun im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament verhandelt.
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