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Person mit orangem Helm hockt in Rückenansicht vor großer Stahlspule in Halle und befestigt Kette, im Hintergrund gelbes Hebeelement von der Decke hängend
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USA: Zölle auf Stahl und Aluminium

50 Prozent Zoll auf Importe: Detailinfos und Ausnahmen

Lesedauer: 5 Minuten

USA Metalle/Verarbeitung
06.02.2026

Was wurde beschlossen?

US-Präsident Trump hat am 4. Juni 2025 mit sofortiger Wirkung die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus allen Ländern (mit der Ausnahme von Großbritannien) auf 50 % erhöht.

Dies ist eine Verdoppelung der Zölle auf Stahl und Aluminiumimporte, die ursprünglich am 10. Februar 2025 angekündigt und am 12. März 2025 eingeführt worden waren.

Stahl- und Aluminiumzölle die bereits 2018 in der Proclamation 9704 & 9705 eingeführt wurden sowie die in der 2020 erfolgten Proclamation 9980 angekündigten Produktgruppen sind seit 12. März 2025 wieder in Kraft und erhöhen sich nun auf 50 %.

Hinweis
Am 15.8.2025 wurde die Liste mit Produkten aus Stahl- und Aluminiumderivaten ein weiteres Mal vom Bureau of Industry and Security (BIS) erweitert (Adoption and Procedures of the Section 232 Steel and Aluminum Tariff Inclusions Process). Diese Produkte unterliegen nun ebenfalls einem 50 % Zollsatz.

Eine erste Erweiterung der Liste erfolgte am 16.6.2025 (Update des Annex 1). Die Liste der betroffenen Derivate finden Sie in der konsolidierten HTS Liste Stahl  bzw. konsolidierten HTS Liste Aluminium..

Für Stahl- und Aluminiumimporte aus Großbritannien bleiben die Zölle aufgrund des U.S.-UK Economic Prosperity Deal vom 8. Mai 2025 bei 25 %.

Weiterhin in Kraft sind die 200 % Zölle auf alle Aluminiumprodukte und derivativen Aluminiumprodukte, die unter Abschnitt 232 fallen und aus Russland stammen bzw. bei deren Herstellung Aluminiumartikel verwendet wurden, die in Russland geschmolzen oder gegossen wurden. Dies gilt auch, wenn das Ursprungsland der Aluminiumprodukte bzw. Aluminiumderivate unbekannt ist bzw. nicht nachgewiesen werden kann.

Die Zölle auf Stahl- und Aluminium sollen die amerikanische  Metallindustrie stärken. Ungefähr ein Viertel des in den USA verwendeten Stahls wird importiert, der Großteil davon aus den Nachbarländern Mexiko und Kanada oder engen Verbündeten in Asien und Europa.

Berechnung des Stahl- und Aluminiumanteils

Die Zölle gemäß Section 232 gelten seit dem 4.6.2025 für den Stahl- und Aluminiumanteil dieser Produkte. Der nicht aus Stahl oder Aluminium bestehende Anteil der Produkte unterliegt den ‚reziproken‘ und anderen anwendbaren Zöllen.

  • Zollpflichtig ist nur der Wert des Metallanteils (z. B. Stahlgehalt).
  • Der Nicht-Metallanteil der Ware unterliegt den reziproken Zöllen. 
  • Die Deklaration erfolgt über eine sogenannte „Two-Line Entry“ in der Zollanmeldung:
    • Zeile 1: Metallanteil mit HTSUS-Code und Zollsatz.
    • Zeile 2: Restwert des Produktes mit DEMSELBEN HTSUS Code der Ware.
    • Bei Waren mit Ursprung EU wird dann zusätzlich der gesamte Transaktionswert der Ware mit dem MFN-Zoll belastet und der Importer of Record muss neben dem Zoll auch die üblichen Einfuhrabgaben bezahlen (Merchandise Processing Fee und HMF, wobei die HMF nur bei Importen via Seefracht verrechnet wird).

Hinweis
Derzeit gibt es vermehrte Hinweise darauf, dass die U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine neue Auslegung für die Zollwertberechnung für stahl- und aluminiumhältige Produkte im Rahmen der Section‑232‑Zölle anwendet. Unternehmen erhalten vermehrt sogenannte „Notices of Action“ (CBP Form 29), aus denen hervorgeht, dass der Wert des metallischen Inhalts nicht mehr allein auf Grundlage des Rohmetallpreises akzeptiert wird. Stattdessen verlangt die CBP, dass auch sämtliche mit der Herstellung oder Verarbeitung verbundenen Kosten in die Berechnung einfließen. Demnach würden insbesondere Arbeits- und Maschinen- sowie Verarbeitungs- und Gemeinkosten sowie weitere ähnliche Aufwendungen addiert werden. Werden diese Bestandteile nicht korrekt deklariert oder ist die Wertkalkulation nicht ausreichend transparent, kann die Behörde eine Neubewertung vornehmen – was häufig zu nachträglichen Zollforderungen führt. Dies ist eine neue Betrachtungsweise der Zollwertbestimmung, deren Rechtmäßigkeit derzeit noch geprüft wird.  In diesem Zusammenhang sollten Sie drei zentrale Maßnahmen im Blick behalten: 
Erstens ist eine korrekte und zweifelsfrei belegbare Zolltarifnummer essenziell. Angesichts der verstärkten Neubewertung langjährig verwendeter Warennummern durch die CBP empfiehlt sich eine erneute Prüfung. Gerne hilft Ihnen Ihre Landeskammer hierbei.

Zweitens ist eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Wert‑ und Herkunftsinformationen notwendig – einschließlich der vollständigen Berechnungsgrundlagen, Materialherkunft und weiterer Nachweise zur Nachvollziehbarkeit.

Drittens sollten Unternehmen im Zweifel eine verbindliche Zolltarifauskunft („binding ruling“) der U.S. Customs and Border Protection einholen. Diese schafft Rechtssicherheit und reduziert das Risiko unerwarteter Neubewertungen oder nachträglicher Zollforderungen.

Die Liste der betroffenen Produktgruppen wird laufend erweitert. Die US-Zollverwaltung stellt auf ihrer Webseite Anleitungen mit den Meldevorschriften u.a. für die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten über das Cargo Systems Messaging Service bereit.

Antworten zu den wichtigsten Sec. 232 Fragen

Zölle auf Bier- und Aluminiumdosen

Am 2. April 2025 hat US-Präsident Trump einen 25 % Zoll auf die Einfuhr von Bier in Aluminiumdosen sowie auf Aluminiumdosen angekündigt. Die Zölle auf Bier und leere Aluminiumdosen sind seit Freitag, dem 4. April, um 12:01 Uhr EDT in Kraft.

Malzbier (klassifiziert unter 2203.00.00, HTSUS) und leere Aluminiumdosen (klassifiziert unter der Unterposition 7612.90.10, HTSUS) wurden dem Anhang der Aluminiumderivate hinzugefügt.

Mit 4. Juni 2025 wurde der Zollsatz von 25 % auf 50 % erhöht.

Ausnahmen 

Die Zölle gelten nicht für 

  • Aluminiumderivate, die in einem anderen Land aus in den USA geschmolzenen und gegossenen Aluminiumerzeugnissen hergestellt wurden.
  • Stahlerzeugnisse, die in einem anderen Land aus in den USA geschmolzenen und gegossenen Stahlerzeugnissen verarbeitet wurden.

Rechtliche Grundlage

Die Zölle sollen gemäß Präsident Trump die US-Industrie schützen und stärken und berufen sich auf die sog. Section 232 – Gründe der nationalen Sicherheit.

Während seiner ersten Amtszeit verhängte US-Präsident Trump auf der Grundlage von Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 Zölle in Höhe von 25 % auf Stahl und 10 % auf Aluminium. Die Regierung Biden behielt diese auf Basis der nationalen Sicherheit erlassenden Zölle weitgehend bei, während sie mit einigen Partnern, darunter der Europäischen Union, Abkommen aushandelte, um diese Zölle auszusetzen und stattdessen zollfreie Importkontingente einzusetzen.

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