Augen- und Kontaktlinsenoptiker

BVAEB – Informationen Augen- und Kontaktlinsenoptiker

Informationen für die Berufsgruppe

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Die Augenoptiker erhielten das Schreiben Optiker und die Kontaktlinsenoptiker das Schreiben Optiker-Kontaktlinsenoptiker inkl. Einverständniserklärung.

Betreffend Kontaktlinsenoptiker:

Laut Auskunft der BVAEB ist die Einverständniserklärung bei Kontaktlinsenoptikern aufgrund der tendenziell höheren Tarife der BVA in diesem Bereich notwendig und mit dem Ersuchen um Anwendung der BVA Tarife auf alle Versicherten der BVAEB ab 1.1.2020 verbunden.

Nach Prüfung bestehen aus Sicht der Bundesinnung grundsätzlich keine Bedenken diese Einverständniserklärung zu unterfertigen, sollte es seitens des Mitglieds gewünscht sein, das Einzelvertragsverhältnis fortzusetzen.

Sollte ein Mitglied auch Augenarzt sein, empfehlen wir die Ergänzung „Diese Einverständniserklärung bezieht sich ausschließlich auf meinen Vertrag als Kontaktlinsenoptiker.“ aufzunehmen, um mögliche Verwechslungen mit den Verträgen der Ärzte zu vermeiden.