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Versicherungsagenten, Bundesgremium

Agent-Letter 5/2026

Informationen des Fachverbandes der Versicherungsagenten

Lesedauer: 6 Minuten

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05.05.2026

Liebe Mitglieder,

aktuelle EU-Initiativen, neue Prüfergebnisse sowie regulatorische Änderungen prägen derzeit unsere Branche.

In dieser Ausgabe informieren wir Sie über die AMLA-Testphase, die Ergebnisse der FATF-Prüfung Österreichs, den dritten EIOPA-Report zur Insurance Distribution Directive (IDD), die Aktualisierung der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagent:innen sowie die neuen Regelungen der 36. StVO-Novelle.

KommR Horst Grandits
© BG Versicherungsagenten KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann

Nutzen Sie diese aktuellen Informationen, um regulatorische Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und Ihre Beratungspraxis entsprechend auszurichten.

Gerade in einem dynamischen regulatorischen Umfeld ist es entscheidend, Entwicklungen nicht nur zu beobachten, sondern aktiv einzuordnen und strategisch zu berücksichtigen.

AMLA Testing and Calibration Exercise

Im Rahmen des AMLA Testing and Calibration Exercise wurden einzelne unserer Mitglieder nach dem Zufallsprinzip als Teilnehmer ausgewählt.

Die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ist die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Testing and Calibration Exercise stellt eine Vorbereitungs- und Abstimmungsphase dar, in der neue Prozesse, Abläufe sowie die Zusammenarbeit zwischen der AMLA und den nationalen Behörden getestet und harmonisiert werden.

Die betroffenen Mitglieder haben bereits einen Fragebogen erhalten, der auszufüllen und bis 8. Mai 2026 direkt an die vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse zu übermitteln ist.

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten konnte in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft erreichen, dass die Generalagenturen der UNIQA Österreich Versicherungen AG aus dem AMLA-Testlauf gestrichen wurden.

FATF-Prüfung Österreich 2026 – aktueller Bericht

Im Newsletter April 2026 haben wir über die FATF-Prüfung berichtet und auf die Fortschritte Österreichs bei der Geldwäscheprävention hingewiesen.

Der nun veröffentlichte FATF-Bericht bestätigt insgesamt deutliche Fortschritte Österreichs im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung. Besonders positiv bewertet wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Transparenz wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse sowie die Finanzaufsicht.

Gleichzeitig zeigt der Bericht weiterhin wesentliche Herausforderungen, insbesondere bei der operativen Umsetzung: Dazu zählen insbesondere die Financial Intelligence Unit (FIU), die Strafverfolgung sowie die Vermögensabschöpfung.

Auch bei der internationalen Zusammenarbeit, der Aufsicht über bestimmte Berufsgruppen (DNFBPs) sowie der einheitlichen Risikoanalyse bestehen weiterhin Verbesserungsbedarfe.

Insgesamt verfügt Österreich über ein wirksames Grundsystem zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, es bestehen jedoch operative und strukturelle Schwächen, die im Rahmen eines dreijährigen Maßnahmenplans weiter adressiert werden sollen.

>>nähere Informationen

Dritter EIOPA-Report zur Insurance Distribution Directive (IDD)

Der dritte Bericht der EIOPA zur Insurance Distribution Directive (IDD) wurde veröffentlicht und setzt die Analysen der Vorjahre fort. Er bewertet die Entwicklungen im europäischen Versicherungsvertrieb in den Jahren 2024 und 2025. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Marktentwicklung und Vertriebsstrukturen

Die Zahl der Versicherungsvermittler in der EU ist zwischen 2020 und 2024 um rund 7,5 % zurückgegangen. Als Gründe werden insbesondere Unternehmenszusammenschlüsse, Pensionierungen, Fachkräftemangel sowie erhöhte regulatorische Anforderungen genannt. Gleichzeitig nimmt die grenzüberschreitende Vermittlung innerhalb der EU zu, wobei in Österreich eine gegenläufige Entwicklung mit rückläufiger Cross-Border-Tätigkeit festgestellt wird. Der Versicherungsvertrieb erfolgt weiterhin überwiegend über klassische Versicherungsagenten und -makler.

Professionalität und Beratungsqualität

In mehreren Mitgliedstaaten ist eine Verbesserung der Beratungsqualität erkennbar, unter anderem durch sinkende Beschwerdezahlen. Auch in Österreich zeigt sich dieser positive Trend. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere im Bereich der kontinuierlichen Weiterbildung sowie der einheitlichen Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz

Die Digitalisierung im Versicherungsvertrieb verläuft europaweit weiterhin nur langsam. Der Online-Vertrieb konzentriert sich überwiegend auf einfache Produkte wie Kfz- oder Reiseversicherungen.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz nimmt zwar zu, wird jedoch überwiegend zur internen Effizienzsteigerung genutzt und weniger in der direkten Kundenberatung. In Österreich wird KI etwa zur Unterstützung von Kundenservice- und Vertriebsprozessen eingesetzt, etwa durch automatisierte Assistenzsysteme sowie Anwendungen zur Datenerfassung und zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen. Insgesamt steht der Effizienzgewinn im Vordergrund.

Zugleich wird darauf hingewiesen, dass digitale Vertriebskanäle und KI-Anwendungen im Rahmen der IDD bislang nur eingeschränkt reguliert sind und es an detaillierten Vorgaben sowie belastbaren Daten zur Entwicklung und Wirkung fehlt.

Auswirkungen auf Beratungsprozesse

Die Ergebnisse zur Beratungsqualität zeigen ein gemischtes Bild. Während aufsichtsrechtliche Maßnahmen in einigen Märkten zu Verbesserungen geführt haben, bestehen in anderen weiterhin Defizite. Längere Beratungsprozesse führen dabei nicht automatisch zu besseren Kundenergebnissen.

Nachhaltigkeit

Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Versicherungsberatung bleibt herausfordernd. Nachhaltigkeitspräferenzen werden uneinheitlich erhoben und sind in der Praxis häufig nicht ausreichend operationalisiert. Zusätzlich bestehen weiterhin Wissens- und Umsetzungsdefizite.

Regulatorischer Anpassungsbedarf

Der Bericht sieht Bedarf an weiteren Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung.

Interessenkonflikte und Vergütung

Trotz bestehender regulatorischer Vorgaben bleiben Interessenkonflikte und intransparente Vergütungsmodelle ein relevantes Thema. Insbesondere bei Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen werden mögliche Fehlanreize diskutiert. Teilweise werden strengere Maßnahmen wie Provisionsbeschränkungen oder erweiterte Offenlegungspflichten geprüft.

Produktüberwachung (POG)

Die Produktüberwachung und -Governance wird EU-weit umgesetzt, jedoch in der Praxis unterschiedlich angewendet. Insbesondere die Festlegung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe bleibt herausfordernd.

Aufsicht und Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden wird insgesamt als weitgehend effektiv und gut funktionierend bewertet. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere bei der Datenverfügbarkeit sowie bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Ausblick

Die IDD bleibt ein zentrales Fundament für einen fairen und transparenten Versicherungsvertrieb in Europa. Gleichzeitig besteht klarer Weiterentwicklungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Regulierung neuer Technologien, Vereinfachung von Beratungsprozessen sowie Harmonisierung der Aufsichtspraxis.

>>nähere Informationen

Aktualisierung Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagent:innen

Im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagent:innen gibt es aktuelle Anpassungen und Erweiterungen.

Bei der AC Assekuradeur GmbH wurde die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung erhöht. Diese Anpassung stellt eine wesentliche Verbesserung des bestehenden Versicherungsschutzes dar und stärkt die Absicherung der Versicherungsagent:innen im beruflichen Alltag.

Neu hinzugekommen ist die Domke Advice Service GmbH, die nun ebenfalls Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungsagent:innen anbietet und damit den Markt um eine zusätzliche Option erweitert.

>>nähere Informationen

36. StVO-Novelle – neue Regelungen für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Im Newsletter Ausgabe Dezember 2025 haben wir bereits über die 36. StVO-Novelle berichtet. Die 36. StVO-Novelle wurde am 23. April 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 17/2026) kundgemacht. Mit dieser Novelle treten ab dem 1. Mai 2026 umfassende neue Regelungen für E-Scooter in Kraft. Weitere Bestimmungen, insbesondere im Bereich der E-Mopeds, gelten ab dem 1. Oktober 2026.

Ad E-Scooter

E-Scooter werden unter den Fahrzeugbegriff der StVO subsumiert und müssen über eine Bremse, eine Hupe oder Klingel, zwei weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien nach vorne, zwei rote Rückstrahler bzw. Folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler bzw. Folien zur Seite sowie einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs verfügen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind ein weißes, ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, wobei letzteres auch blinken darf.

Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker:innen wird auf 0,5 Promille gesenkt. Für Personen unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht.

Zudem regelt die Novelle ausdrücklich, dass ausnahmslos nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und keine Güter, etwa an der Lenkstange, transportiert werden dürfen. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist.

E-Scooter dürfen nicht mehr als 250 W Nenndauerleistung haben und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

Ad E-Bikes

E-Bikes werden neu definiert: Als ein- oder mehrspurige E-Bikes gelten künftig nur noch Fahrräder, die über Pedale verfügen. Der Elektromotor unterstützt den Lenker bzw. die Lenkerin ausschließlich beim Treten. Ein Gasgriff sowie elektrisches Fahren ohne Treten sind ab 1. Oktober 2026 nicht mehr erlaubt.

Bis 1. Oktober 2026 gelten als Elektrofahrräder auch solche, die rein elektrisch – also ohne Muskelkraft – angetrieben werden.

Ab 1. Oktober 2026 gilt: Als Elektrofahrrad (E-Bike) gilt ein Fahrrad nur mehr, wenn der Elektromotor den Pedalantrieb unterstützt. An den Leistungsgrenzen (250 W Nenndauerleistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) ändert sich nichts.

Für jugendliche E-Bike-Lenker:innen bis 14 Jahre kommt die Pflicht zum Tragen eines Sturzhelms hinzu.

Die meisten derzeitigen mopedartigen E-Bikes gelten ab 1. Oktober 2026 als Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Diese dürfen im Straßenverkehr nur dann weiterverwendet werden, wenn sie zugelassen werden (Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Helmpflicht). Radwege dürfen dann nicht mehr benutzt werden.