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Person mit grauen Haaren und Brille sitzt an Tisch und blickt auf Laptop
© Fabio | stock.adobe.com

Weil Leistung zählt: Arbeiten im Alter wird endlich attraktiver

Bundesregierung setzt mit Ministerratsbeschluss zentrale WKÖ Forderungen um: Leistungsbereitschaft muss sich auszahlen und Arbeiten im Alter attraktiver werden.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 17.12.2025

Die Suche nach Fachkräften ist eine der zentralsten Herausforderungen für Österreichs Betriebe. Laut Arbeitskräfteradar 2025 der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fehlen rund 176.000 Fach- und Arbeitskräfte. 78 % der Unternehmen sind vom Mangel betroffen, mehr als die Hälfte spürt ihn stark. Die Auswirkungen reichen von Mehrbelastung der Mitarbeiter:innen über zusätzliche Überstunden bis hin zu Umsatzeinbußen (57 %) und eingeschränkter Innovationsfähigkeit (48 %).

In dieser Situation rückt das Potenzial älterer Erwerbstätiger verstärkt in den Fokus: So fänden es mehr als zwei Drittel (69 %) der Betriebe hilfreich, wenn Mitarbeiter:innen über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten würden (etwa in Teilzeit). Und: 62 % der Unternehmen geben an, dass dies auch für ihre Mitarbeiter:innen grundsätzlich vorstellbar wäre. 

Balkendiagramme zum längeren Verbleib in der Arbeit im Erwachsenenleben in Österreich
© WKÖ DMC
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Genau hier setzt das heute im Ministerrat beschlossene Leistungspaket der Bundesregierung an.

Arbeiten im Alter wird endlich attraktiver

Kernstück des Paktes ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Personen, die über das Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben – unabhängig davon, ob sie unselbstständig oder selbstständig tätig sind. Beim parallelen Bezug einer Pension soll der Freibetrag dann zustehen, wenn 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung geleistet wurden. Damit wird nicht nur der Zuverdienst in der Pension attraktiver, sondern auch ein Anreiz geschaffen, den Pensionsantritt bewusst zu verschieben. Ergänzend entfällt künftig der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung für erwerbstätige Pensionist:innen – auch das gilt für Selbstständige.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsbereitschaft 

  • Auch 2026 wird es eine Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge geben.
  • Es sollen nunmehr 15 Überstunden im Monat und insgesamt maximal 170 Euro steuerfrei sein.
  • Das Feiertagsarbeitsentgelt soll wieder steuerbegünstigt sein.
  • Die bis 31.12.2025 befristete steuerliche Übergangsregelung, die die Umwandlung von virtuellen Gesellschaftsanteilen in eine Start-Up Mitarbeiterbeteiligung begünstigt, soll um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 verlängert werden.

Fazit: Wichtiger Impuls für Leistungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Trotz des Wermutstropfens, dass die steuerlichen Erleichterungen für das Arbeiten im Alter erst mit 1.1.2027 in Kraft treten sollen, ist das beschlossene Maßnahmenpaket in seiner Gesamtheit ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Es setzt gezielte Anreize für längeres Arbeiten, belohnt individuelle Leistungsbereitschaft und hilft, das Fachkräftepotenzial besser zu nutzen. Genau solche Maßnahmen braucht es, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich nachhaltig zu sichern – gerade in einer Zeit, in der jeder Beitrag zum Fachkräfteangebot zählt.

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