Ausbau der Basispauschalierung und der Vorsteuerpauschalierung
Höhere Umsatzgrenzen und angehobene Pauschalsätze entlasten Unternehmen ab 2025 und 2026 bei der Steueradministration
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Im Einkommensteuerrecht (Basispauschalierung) und im Umsatzsteuerrecht (Vorsteuerpauschalierung in Höhe von 1,8 % des Umsatzes) wurden die Grenzen für die Pauschalierung für 2025 auf 320.000 Euro und ab 2026 auf 420.000 angehoben.
Die Basispauschalierung erlaubt es Gewerbetreibenden und Selbständigen, bestimmte Betriebsausgaben pauschal zu berechnen, ohne alle Belege aufzeichnen zu müssen. Für 2025 beträgt das Betriebsausgabenpauschale 13,5 % des Nettoumsatzes, maximal 43.200 Euro, ab 2026 15 % bzw. maximal 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten wie Beratung, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit gilt ein Pauschale von 6 %, maximal 19.200 Eurp, ab 2026 25.200 Euro.
Dies bedeutet weniger bürokratischen Aufwand bei der Steueradministration.
Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zur Basispauschalierung – dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer.