Keine Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen
Für Ausfuhren nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026
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13.08.2025
Für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ausgeführt werden, fällt keine Umsatzsteuer an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer.