Kammerumlage 1, Kammerumlage 2, Grundumlage
Infos, Voraussetzungen und Funktionsweise der drei Umlagen
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Die Aufgaben der Wirtschaftskammer sind vielfältig und umfangreich. Sie ist eine Interessenvertretung und Dienstleistungsorganisation für die Wirtschaftstreibenden, die mitgliederorientiert denkt und nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird.
Die Finanzierung der Wirtschaftskammerorganisation erfolgt hauptsächlich durch Umlagen ihrer Mitglieder.
Der Nationalrat hat im Sommer 2017 eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes (WKG)
beschlossen, die mit 1.1.2019 in Kraft tritt. Diese Novelle ist Teil eines Reformpakets, das
unter anderem eine finanzielle Entlastung der Mitglieder der Wirtschaftskammern
Österreichs beinhaltet. Zuletzt kam es durch den Beschluss des erweiterten Präsidiums der
WKÖ vom 4.10.2023 zu einer österreichweiten Senkung der Kammerumlagen-Sätze ab
1.1.2024.
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1. Welche Umlagen gibt es?
1.1 Warum gibt es verschiedene Umlagen?
2. Kammerumlage 1
2.1 Rechtliche Basis: Wer ist verpflichtet KU 1 zu bezahlen?
2.2 Was ist Grundlage für die Ermittlung der KU 1?
2.3 Was ist bei der Ermittlung der KU 1 ausgenommen?
2.4 Welche Freigrenze gibt es bei der KU 1?
2.5 Wie hoch ist der KU 1-Satz?
2.6 Wer schreibt die KU 1 vor?
2.7 Wann und an wen ist die KU 1 zu bezahlen?
2.8 Rechtsmittel
3. Kammerumlage 2 (=Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag = DZ)
3.1 Rechtliche Basis: Wer ist verpflichtet, KU 2 zu bezahlen?
3.2 Was ist Grundlage für die Ermittlung der KU 2?
3.3 Welche Freigrenze gibt es bei der KU 2?
3.4 Wie hoch ist der KU 2-Satz?
3.5 Besonderheiten bei der Ermittlung der KU 2
3.6 Wer schreibt die KU 2 vor?
3.7 Wann und an wen ist die KU 2 zu bezahlen?
3.8 Rechtsmittel
4. Grundumlage
4.1 Was wird mit den Grundumlagen alles finanziert?
4.2 Rechtliche Basis
4.3 Ruhend- und unterjährige An-/Abmeldung einer Berechtigung
4.4 Wer beschließt die Höhe?
4.5 Kriterien der Bemessung
4.6 Neugründungsprivileg
4.7 Zahlungsziel, Einwände, Beschwerde