Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Gastronomie, Fachverband

Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie

ArbeiterInnen und Angestellte

Lesedauer: 2 Minuten

02.10.2023

Achtung:
Informationen zur Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern & Angestellten finden Sie hier.


Kollektivvertragsabschluss ab 1.5.2023

Der Lohn- und Gehaltsabschluss im Detail: 

1. Die Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1.5.2023 im Bundesdurchschnitt um 9,3 %. Die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Die Lohn- und Gehaltstabellen werden zeitgerecht veröffentlicht.

2. Der Mindestlohn/das Mindestgehalt für ungelernte Mitarbeiter beträgt im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023 1.800 Euro.

3. Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 13.63 % und betragen ab 1.5.2023:

  • 1. Lehrjahr: 925 Euro
  • 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
  • 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
  • 4. Lehrjahr: 1.305 Euro

4. Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % und betragen ab 1.5.2023

  • Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro 
  • Fremdsprachenzulage: 35 Euro
  • Fehlgeldentschädigung: 36 Euro

5. In der Stufe 4 kommt es zu einer Vereinheitlichung der BG 4 (Angestellte) mit der LG 4 (Arbeiter) auf einer Höhe von 1.860 Euro.

6. Keine verpflichtende Teuerungsprämie

Zur Aussendung


ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe 

Rahmenkollektivvertrag Arbeiter 

Rahmen-Kollektivvertrag ArbeiterInnen (gültig ab 1.5.2019)


Achtung:

Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 14a des KV für Arbeiter im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.

§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.


Lohntabellen gültig ab 1.5.2023

Merkblätter und Muster

Mustervorlage zu Punkt 2.b. (4. Absatz) des Kollektivvertrags (Antrag Zeitausgleich)

Broschüre - Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe

Durchrechnung der Höchstarbeitszeit


Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Rahmenkollektivvertrag für Angestellte

Rahmen-Kollektivvertrag Angestellte  (gültig ab 1.5.2019)


Achtung:

Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 13a des KV für Angestellte im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.

§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.


Gehaltstabelle gültig ab 1.5.2023

Merkblätter

Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt-neu

FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe


Zusatzkollektivvertrag McDonald's


Musterverträge

Musterverträge finden Sie hier


Literaturempfehlung

Ein umfassender ausführlicher Kommentar ist in Buchform beim Verlag Manz erschienen: Kommentar zum Kollektivvertrag


Rückfragen

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