
Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie
ArbeiterInnen und Angestellte
Lesedauer: 2 Minuten
Achtung:
Informationen zur Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern & Angestellten finden Sie hier.
Kollektivvertragsabschluss ab 1.5.2023
Der Lohn- und Gehaltsabschluss im Detail:
1. Die Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1.5.2023 im Bundesdurchschnitt um 9,3 %. Die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Die Lohn- und Gehaltstabellen werden zeitgerecht veröffentlicht.
2. Der Mindestlohn/das Mindestgehalt für ungelernte Mitarbeiter beträgt im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023 1.800 Euro.
3. Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 13.63 % und betragen ab 1.5.2023:
- 1. Lehrjahr: 925 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
- 4. Lehrjahr: 1.305 Euro
4. Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % und betragen ab 1.5.2023
- Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro
- Fremdsprachenzulage: 35 Euro
- Fehlgeldentschädigung: 36 Euro
5. In der Stufe 4 kommt es zu einer Vereinheitlichung der BG 4 (Angestellte) mit der LG 4 (Arbeiter) auf einer Höhe von 1.860 Euro.
6. Keine verpflichtende Teuerungsprämie
- Lohntabellen und Kollektivvertrag für ArbeiterInnen
- Gehaltstabellen und Kollektivvertrag für Angestellte
ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe
Rahmenkollektivvertrag Arbeiter
Rahmen-Kollektivvertrag ArbeiterInnen (gültig ab 1.5.2019)
Achtung:
Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 14a des KV für Arbeiter im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.
§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.
Lohntabellen gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Burgenland, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Kärnten, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Niederösterreich, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Oberösterreich, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Salzburg, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Steiermark, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Tirol, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung Vorarlberg, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung für Kaffeehäusern und Hotellerie Wien, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung für das Gastgewerbe Wien, gültig ab 1.5.2023
Merkblätter und Muster
Mustervorlage zu Punkt 2.b. (4. Absatz) des Kollektivvertrags (Antrag Zeitausgleich)
Broschüre - Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe
Durchrechnung der Höchstarbeitszeit
Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte
Rahmen-Kollektivvertrag Angestellte (gültig ab 1.5.2019)
Achtung:
Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 13a des KV für Angestellte im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.
§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.
Gehaltstabelle gültig ab 1.5.2023
Merkblätter
Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt-neu
FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Zusatzkollektivvertrag McDonald's
Musterverträge
Musterverträge finden Sie hier
Literaturempfehlung
Ein umfassender ausführlicher Kommentar ist in Buchform beim Verlag Manz erschienen: Kommentar zum Kollektivvertrag
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