Berufsfotografie, Landesinnung

Foto-Richtlinien für Passfotos

Anforderungen zur Anfertigung von Bildern für Ausweisdokumente

Lesedauer: 1 Minute

23.02.2024

Passfoto:

Farbfoto, nicht älter als 6 Monate.
Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen, die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.

Kinderfotos:

Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr dürfen die Augenposition und die Kopfgröße von den Vorgaben abweichen.

Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein (kein Weinen, kein Schnuller, keine Kopfbedeckung – außer aus religiösen Gründen). 

1. Fotogröße

  • Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (mit Rand abgeben, nicht schneiden). Die Augen müssen über oder zumindest auf der waagrechten Mittellinie der Schablone liegen.

2. Hintergrund:

  • Einfärbig hell (Verlauf möglich, z.B. einfärbig grau mit grauem Verlauf) – Empfehlung: zwischen 30 % und 50 % grau
  • Für Personen mit weißen und hellen Haaren bzw. wenig bis gar keinem Haar und hellem/bleichem Gesicht sollte der Hintergrund tendenziell dunkler sein
  • Bei Personen mit schwarzen und dunkleren Haaren und dunklem/geröteten Gesicht sollte der Hintergrund tendenziell heller sein
  • Kein Seidenraster
  • Kein freigestellter Hintergrund

3. Kopfgröße:

  • Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, aber darf nicht höher als 36 mm sein
  • Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen
  • Die Person muss in einer Frontalaufnahme abgebildet werden
  • Der Kopf ist nicht gedreht oder geneigt (keine Portraitpose)

4. Augenabstand:

  • Der Kopf soll zentriert abgebildet sein
  • Der Augenabstand (Abstand von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm)
  • Augenlinie muss waagrecht sein
5. Keine Digitalbearbeitung via Photoshop – Unterlassung von Nachbearbeitung (Entfernen von Falten etc.)