Berufsfotografie, Landesinnung

Urheberrecht für Berufsfotografie

Rechte des Urhebers an Fotos und Bildwerken

Lesedauer: 1 Minute

23.02.2024

In der Berufsfotografie entsteht das Urheberrecht an einem Bild in der Regel durch die Anfertigung des Fotos. Die Fotografin bzw. der Fotograf ist somit der Urheber. Der Fotografin bzw. dem Fotograf werden durch das Urheberrecht für seine Fotografie bestimmte Rechte eingeräumt.

Das Informationsmaterial zum Urheberrecht hilft Fotografinnen und Fotografen ihre Rechte zu wahren:

Vertragsgrundlagen und Urheberrecht in der Berufsfotografie
Die wichtigsten rechtliche Grundlagen

Das Urheberrecht bei Fotos
Basisinformationen für Berufsfotografinnen und -fotografen

Download:
Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen (PDF)