Industrie.aktuell
Steuertag 2026 – Steuerpolitische Forderungen an Finanzstaatsekretärin Eibinger-Miedl übergeben
Lesedauer: 14 Minuten
„Industrie unter Druck – Steuern, Staat und Standort neu denken“ lautete das Motto des Steuertags 2026. Bei dieser Veranstaltung der sparte.industrie und der Abteilung Sozial- und Rechtspolitik der WKOÖ in Kooperation mit EY waren Finanzstaatsekretärin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl sowie Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld, der ehemalige Vorsitzende der Wirtschaftsweisen in Deutschland sowie Direktor des Walter Eucken Instituts, die Keynote-Speaker.
Hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Industrie diskutierten bei dieser Gelegenheit mit Finanzstaatsekretärin Eibinger-Miedl über steuerpolitische Themen. Ziel war es, auf die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen aufmerksam zu machen und konkrete Vorschläge für eine zukunftsorientierte Steuerpolitik vorzulegen.
Die steuerpolitischen Forderungen wurden der Finanzstaatsekretärin unter anderem von WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer, dem Obmann der sparte.industrie Erich Frommwald und der Steuersprecherin Anette Klinger präsentiert. Die Botschaften umfassten folgende Kernpunkte:
- Abgaben und Steuern nachhaltig senken: Gemäß der offiziellen Prognose für 2026 hat Österreich die vierthöchste Abgabenquote Europas und der gesamten Welt! Hohe Abgaben verteuern unsere Produkte und wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes negativ aus. Wir müssen die Abgaben daher nachhaltig senken. Die Finanzierung der dringend notwendigen Entlastung muss durch Einsparungen bei den Staatsausgaben (Streichung von Förderungen, Pensionsreform, etc.) und durch Strukturreformen erfolgen, keinesfalls durch Steuerhöhungen bei anderen Steuern oder durch neue Steuern.
- Senkung der Lohnnebenkosten: Die Senkung des FLAF-Beitrages war ein erster wichtiger Schritt und erspart den Unternehmen 2 Milliarden Euro pro Jahr. Wir liegen bei den Arbeitgeberbeiträgen aber nach wie vor deutlich über Deutschland und der Schweiz. Um wieder wettbewerbsfähiger zu werden, müssen die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt werden. Die Familienleistungen sollten in Zukunft generell aus dem allgemeinen Budget geleistet werden und nicht mehr direkt durch die Unternehmen via Familienlastenausgleichsfonds.
- Bürokratieabbau und Digitalisierung: Vereinfachung und Entbürokratisierung im Steuerrecht ist das Gebot der Stunde. Die Unternehmen tragen viel zu hohe administrative Kosten und sehen sich einer weiter zunehmenden Flut an bürokratischen Verpflichtungen gegenüber. Im Jahr 2026 muss der Steuerpflichtige 57 Gesetze, 134 Verordnungen und 26 Richtlinien alleine im steuerlichen Bereich kennen und anwenden. Aus knapp 195.000 Wörtern im Jahr 1988 wurden bis 2026 rund 3,38 Millionen Wörter in steuerlichen Bestimmungen – ein Anstieg um rund 1.634 Prozent. Die erstmalige Progression der Körperschafsteuer kostet die Unternehmen zusätzlich 350 Mio. Euro jährlich hat aber vor allem die Komplexität des Steuerrechts weiter erhöht. Es ist wichtig hier anzusetzen und für Entlastung zu sorgen. Eine Digitalisierungsoffensive ist zudem essenziell für die Vereinfachung administrativer Prozesse.
- Vermeidung neuer Steuern: Zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wird die Einführung neuer oder höherer Steuern strikt abgelehnt. Besonders abzulehnen ist zudem die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer oder einer allgemeinen Vermögenssteuer.
Die Finanzstaatsekretärin nahm die Forderungen und Positionen aufmerksam entgegen und betonte die besondere Bedeutung des Dialogs zwischen Politik und Wirtschaft. Die Vertreter der WKOÖ und der Unternehmen zeigten sich zuversichtlich, dass die vorgebrachten Anliegen zu konkreten politischen Maßnahmen führen werden, die die österreichische Wirtschaft stärken und den Standort attraktiver machen.
Bildung
Nachdem beim Arbeitgeber der Verdacht aufkam, dass der Kläger einen ganzen Tag unentschuldigt dem Dienst fern blieb und in der Folge einen Krankenstand fingierte, wurde der Kläger zu einer Befragung (Vernehmung) geladen und bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts mit sofortiger Wirkung - vorbehaltlich eines jederzeit möglichen Widerrufs - vom Dienst freigestellt. Da der Kläger aufgrund des Krankenstandes zu den mündlichen Einvernahmeterminen nicht erschien, wurde er um eine schriftliche Rechtfertigung zu den Vorwürfen gebeten. Diese führte dann zur Suspendierung des Klägers und zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens, in dem zwar das Vorliegen eines Entlassungsgrundes verneint wurde, über den Kläger jedoch wegen der Dienstpflichtverletzung eine Geldbuße verhängt wurde. Das Verhalten des Klägers führte auch innerhalb des Teams zu Unruhe, sodass sich der Arbeitgeber letztlich zu einer (verschlechternden, vom Betriebsrat aber gebilligten) Versetzung des Klägers entschied.
Die Ansicht des Klägers, die gegenständlichen Personalmaßnahmen seien als Bossing zu qualifizieren, wird vom OLG Linz nicht geteilt und wurde das auf Ersatz der Entgeltnachteile durch die Suspendierung, Dienstfreistellung und Versetzung gerichtete Klagebegehren abgewiesen:
Die Berufung konnte nicht aufzeigen, in welcher Hinsicht die Beurteilung des Erstgerichts, wonach die betreffend den Kläger gesetzten Personalmaßnahmen schon aufgrund ihrer sachlichen Begründetheit nicht als Mobbing bzw. Bossing zu qualifizieren sind, unzutreffend wäre. Soweit die Rechtsrüge meint, in der als Unternehmenskultur bezeichneten Praxis, beim Verdacht einer Dienstpflichtverletzung Vernehmungen durchzuführen, sei eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu erblicken, lässt sie jegliche konkrete Begründung vermissen, warum diese im gegenständlichen Unternehmen in derartigen Fällen unterschiedslos gepflogene, der Erhebung des Sachverhalts dienende Vorgehensweise dennoch als unsachlich bzw. als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht zu werten sei. Selbst wenn diese Vorgehensweise von den Betroffenen vereinzelt als "einschüchternd" empfunden werden mag, kann dies nicht als Mobbing bzw. Bossing gewertet werden, kommt es doch bei der diesbezüglichen Beurteilung gerade nicht auf das subjektive Empfinden der betroffenen Personen an, sondern auf die bei objektiver Betrachtungsweise gegebene Eignung zur Beeinträchtigung der Menschenwürde bzw. zur Bewirkung einer Ausgrenzung. Inwiefern eine solche objektive Eignung angesichts des aus den Feststellungen hervorgehenden Zwecks, auf Grundlage der Befragungen bzw. Vernehmungen eine Erhebung des Sachverhalts herbeizuführen sowie auch allenfalls erforderliche weitere Maßnahmen einleiten zu können, anzunehmen sein sollte, wird von der Rechtsrüge nicht dargetan.
Der Beurteilung des Erstgerichts, dass die den Kläger betreffenden Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit dessen Verhalten gestanden sind und sachlich begründbar waren, hält die Berufung kein inhaltliches Argument entgegen. Ausgehend davon erweist sich sohin die Einschätzung des Erstgerichts, dass die gegenüber dem Kläger gesetzten Personalmaßnahmen nicht als Bossing zu qualifizieren seien, in keiner Hinsicht als korrekturbedürftig. (Urteil rechtskräftig)
OLG Linz 16.6.2026, 11 Ra 23/26w
Fachkräfte von morgen brauchen Ausbildungsplätze von heute. Mit der Dualen Akademie haben Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Maturant:innen für sich zu gewinnen und gezielt zu Fachkräften auszubilden.
Die Duale Akademie richtet sich an Maturant:innen und verbindet theoretisches Wissen mit intensiver Praxiserfahrung im Unternehmen. Für junge Menschen eröffnet sich damit ein attraktiver Einstieg in die Berufswelt – für Unternehmen die Chance, motivierte Talente frühzeitig kennenzulernen, praxisnah auszubilden und langfristig im Betrieb zu halten.
Sie möchten mehr über die Duale Akademie erfahren?
Dann besuchen Sie eine unserer kostenlosen Online-Präsentationen für Betriebe!
In nur 20 Minuten erfahren Sie kompakt und praxisnah, wie die Duale Akademie funktioniert, welche Möglichkeiten sie Ihrem Unternehmen bietet und wie Sie selbst Ausbildungsbetrieb werden können.
Die nächsten Termine:
13. Oktober 2026, 14:00 Uhr
29. Oktober 2026, 10:30 Uhr
Online via MS Teams
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich unverbindlich zu informieren und Ihre Fragen direkt zu klären.
Jetzt Termin auswählen und anmelden:
www.dualeakademie.at/online-praesentationen-betriebe
Investieren Sie heute in die Fachkräfte von morgen.
Mit dem Gleichbehandlungsgesetz beschäftigen sich Arbeitgeber meistens erst dann, wenn (ehemalige) Arbeitnehmer Rechtsansprüche auf die Grundlage dieses Gesetzes geltend machen. Meistens geht es dann um Themen wie sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung. Um teure Verfahren und Schadenersatzprozesse zu vermeiden, sollten Unternehmer wissen, zu was sie das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet. Dieses Seminar klärt auf.
- Diskriminierung bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Diskriminierung im Onboardingprozess
- Mobbing als „Modebehauptung“ – Aber wann liegt Mobbing tatsächlich vor?
- Handlungsanleitung für den Arbeitgeber, bei Mobbingbehauptunngen
- Ansprüche des Mobbingopfers gegen Arbeitgeber und Täter
- sexuelle Belästigung – Definition – Was ist zu tun?
- Rechtliche Konsequenzen für den Belästiger -> Entlassung?
- Rechtliche Ansprüche für das Belästigungsopfer, wenn der Arbeitgeber nicht hilft
- Präventivmaßnahmen und Sanktionen
Termin/Ort: Mittwoch, 21.10.2026, 14:30 – 16:30 Uhr, Online
Der Trainer: Mag. Dr. Andreas Gattinger, WKOÖ
Preis: EUR 89,00 für WKOÖ-Mitglieder
Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2027-5094
Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) stellt für die vierte Auktion der Europäischen Wasserstoffbank bis zu 200 Millionen Euro aus dem Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) bereit. Die Europäische Kommission will die Auktion im Dezember 2026 öffnen, auf EU-Ebene stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Über das Modell „Auction-as-a-Service“ können Projekte in Österreich gefördert werden, die an der EU-Auktion teilnehmen, aber aus dem EU-Budget keinen Zuschlag erhalten. Ausbezahlt wird eine Prämie je Kilogramm produziertem Wasserstoff.
Österreich nutzt das Instrument zum zweiten Mal. In der Auktion 2024 erhielten vier Projekte mit zusammen 171 MW Elektrolyseleistung Förderzusagen über rund 275 Millionen Euro, darunter die 140-MW-Anlage UpHyLarge der OMV in Bruck an der Leitha sowie Projekte von Verbund und Energie Steiermark. Die nationalen Förderrichtlinien für die neue Runde will das BMWET vor Öffnung der Auktion veröffentlichen.
Der aktuelle EAG-Monitoringbericht 2026 der E-Control zeigt für das Berichtsjahr 2025 weitere Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien, zugleich aber auch Herausforderungen auf dem Weg zu den Zielen für 2030. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht vor, den österreichischen Gesamtstromverbrauch bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken, die erneuerbare Stromerzeugung gegenüber 2020 um 27 TWh zu erhöhen und die heimische Produktion von erneuerbarem Gas auf 5 TWh zu steigern.
Der Inlandsstromverbrauch ohne Pumpspeicher lag 2025 bei 71.516 GWh, inklusive Pumpspeicher bei 77.374 GWh. Gleichzeitig sank die Bruttostromerzeugung von 81.924 GWh im Jahr 2024 auf 73.130 GWh. Erneuerbare Energien deckten bilanziell rund 78 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Die erneuerbare Erzeugung ohne Pumpspeicher lag allerdings um rund 10.000 GWh unter dem Vorjahreswert. Hauptgrund dafür war die geringere Wasserkrafterzeugung.
Beim Ausbau der Erzeugungsleistung blieb die Photovoltaik klarer Wachstumstreiber. 2025 wurden rund 1.603 MW PV-Leistung zugebaut, gefolgt von Windkraft mit 129 MW und Laufkraft mit 17 MW. Über das Marktprämienmodell des EAG wurden 2025 insgesamt 4.120 GWh Strom aus Anlagen mit einer Leistung von 2.763 MW gefördert. Dafür wurden 129 Mio. Euro an Marktprämien ausbezahlt.
Am 8. Oktober 2026 ab 17:00 Uhr startet der 3. Fördercall für Investitionszuschüsse für PV-Anlagen mit der Ticketziehung. Ab 9. Oktober 2026 um 8:00 Uhr können Sie dann Ihr Projekt während des geöffneten Fördercalls bis zum 22.Oktober 2026 zu einem Antrag einreichen.
Der „Made-in-Europe Bonus“ wird auch im kommenden Fördercall als Zuschlag auf die gesetzlich festgelegten Fördersätze zur Anwendung kommen. Bei der Verwendung von Produkten aus europäischer Wertschöpfung ist damit für einzelne Anlagenkomponenten wie PV Module, Wechselrichter und Stromspeicher jeweils ein zehnprozentiger Aufschlag auf den Investitionszuschuss möglich.
Es ist zu beachten, dass Stromspeicher ausnahmslos nur in Verbindung mit einem Förderantrag zu einer PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) gefördert werden können. Eine alleinige Förderung von Stromspeichern oder Stromspeichererweiterungen generell ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.
Aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten ist das EAG-Portal ab dem 7.Oktober 2026 von 17 Uhr bis 9.Oktober 2026 um 8:00 Uhr nicht erreichbar. Das Ticketziehungssystem steht nur am 1. Tag des Fördercalls ab 17:00 Uhr uneingeschränkt zur Verfügung!
Als Unterstützung finden Sie hier Leitfäden zur Antragsstellung.
Technologie
Die siebte Ausgabe der Leitveranstaltung der Europäischen Kommission zum Thema Forschung und Innovation findet am 10. und 11. November 2026 in Brüssel und online statt.
Sie bringt politische Entscheidungsträger, Forscher, Innovatoren, Führungskräfte aus der Wirtschaft und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen, um zu erörtern, wie Forschung und Innovation die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und technologische Souveränität Europas stärken können.
Die Veranstaltung findet zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die europäische Forschungs- und Innovationsagenda statt und wird sich 2026 mit der Frage befassen, wie Europa:
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung sichern kann;
- Forschungstalente gewinnen, binden und fördern kann;
- die Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern kann;
- Forschungsexzellenz in die technologische Führungsrolle umsetzen kann;
- innovativen Unternehmen bei der Gründung und Expansion helfen kann;
- Forschungs- und Technologieinfrastrukturen stärken kann;
- die offene und sichere internationale Zusammenarbeit vertieft werden kann;
- die Bürger stärker für die Wissenschaft begeistern kann;
- die europäische und nationale Forschungspolitik sowie die entsprechenden Investitionen aufeinander abstimmen kann.
An zwei Tagen können die Teilnehmer an hochrangigen politischen Diskussionen, interaktiven Breakout-Sessions, Networking-Veranstaltungen, Preisverleihungen und gezielten Austauschrunden mit EU-Wissenschaftsberatern aus aller Welt teilnehmen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Wie verändert Künstliche Intelligenz Führung, Strategie und Geschäftsmodelle? Und wie lässt sich AI konkret und verantwortungsvoll im eigenen Unternehmen einsetzen?
Im AI Executive Track erhalten Führungskräfte praxisnahe Einblicke, strategische Orientierung und konkrete Impulse für den Einsatz von AI in der Organisation.
Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Im Rahmen von IF26 gibt es eine eigene Ausschreibung „IF26 SME“ die speziell auf kleine Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet ist. Unter anderem wird das Antragsverfahren vereinfacht.
Die Europäische Kommission stellt in der Veranstaltung die geplante KMU-Ausschreibung vor.
Wann: Dienstag, 13. Oktober 2026 (11:00 – 12:00 Uhr)
Wo: Online
Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.
Umwelt
Delegierter Rechtsakt zur Anpassung von Annex I veröffentlicht
Die zweimonatige Widerspruchsfrist für den delegierten Rechtsakt zur Anpassung des Anhangs I der EUDR ist abgelaufen. Der Rechtsakt wurde inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
Der veröffentlichte Rechtsakt ist hier abrufbar.
Übersicht der wesentlichen Änderungen des Annex I
Technische Klarstellungen
- Systematische Einführung von „ex“-Kennzeichnungen, sodass nur jene Produkte erfasst werden, die tatsächlich relevante Rohstoffe enthalten bzw. daraus hergestellt wurden.
- Klarstellungen zu bestehenden Ausnahmen und Anwendungsfällen, insbesondere für:
- gebrauchte bzw. Second-Hand-Produkte
- Produktmuster sowie Waren zu Analyse-, Prüf- und Testzwecken
- Abfälle
- Verpackungen mit Transport- oder Schutzfunktion, Einwegverpackungen sowie wiederverwendbare Transportverpackungen
- Marketing- und Begleitmaterialien
- bestimmte Palmölderivate bei Verwendung für Human- und Tierarzneimittel
Erweiterung des Produktumfangs, beispielsweise:
- Gefrorene Rinderzungen (0206 21 00)
- Löslicher Kaffee (2101 11 00)
- Zusätzliche Palmölderivate, darunter beispielsweise:
- hydrierte Öle (1516)
- chemisch modifizierte Öle (1518)
- Glycerol (1520, 2905 45)
- Alkoholderivate (2905)
- Säuren, Ester, Amide und Amine (u. a. 2915, 2921, 2924)
- Seifen (3401 11, 3401 20)
Für die neu aufgenommenen Produkte findet die EUDR erst ab 30. Dezember 2027 Anwendung.
Streichungen aus dem Anwendungsbereich
- Rinderhäute, Felle und Leder (u. a. Kapitel 4101, 4104, 4107)
- runderneuerte Reifen
- Sojabohnen zur Aussaat
- Waren aus vulkanisiertem Kautschuk
- Förder- und Antriebsbänder
- Sitze für Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge
ECR Austria EUDR Guideline 2.0 veröffentlicht
Darüber hinaus freuen wir uns, darauf hinzuweisen, dass die EUDR Guideline 2.0 von ECR Austria in Zusammenarbeit mit GS1 Austria veröffentlicht wurde. Die aktualisierte Version berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen rund um die EUDR und kann hier heruntergeladen werden.
Die EU- Kommission hat die Konsultation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der EU AbfallverbringungsVO (EU 2024/1157 nach Artikel 41 und 42) durch die Festlegung einer Liste von Ländern, für die der OECD-Beschluss nicht gilt und in die die Ausfuhr bestimmter nicht gefährlicher Abfälle und Gemische aus nicht gefährlichen Abfällen aus der Union zur Verwertung zulässig ist, gestartet.
Die Konsultation läuft bis 16.10.2026
Näheres zur Konsultation samt genauer Unterlagen hier: Liste der Nicht-OECD-Länder, die bestimmte nicht gefährliche Abfälle aus der EU einführen dürfen.
Bitte um allfällige Stellungnahme für beide Themenbereiche bis spätestens Montag, 10.11.2026 an industrie@wkooe.at (bei uns einlangend).
Die Kommission hat die Konsultation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der EU -Batterienverordnung (EU 2023/1542, rechtliche Grundlagen dazu in der VO finden sich in Artikel 10 Abs 5 und 6, Artikel 12 Abs 3, Artikel 14 Abs 4 und Artikel 77 Abs 3) durch die Festlegung von Mindestwerten für die elektrochemische Leistung und die Lebensdauer von wiederaufladbaren Industriebatterien, technischer und sicherheitsrelevanter Parameter sowie von Normen für den Batteriepass, gestartet (siehe Beilagen).
Zur Konsultation
Bitte um allfällige Stellungnahme für beide Themenbereiche bis spätestens Montag, 19.10.2026 an industrie@wkooe.at (bei uns einlangend).
Allgemeines
In der heutigen Geschäftswelt sind Unternehmen einer Vielzahl von Herausforderungen ausgesetzt, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte rund um Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung. Dieses Seminar soll Sie bestmöglich für diese Themen sensibilisieren und Ihnen praktische Lösungsansätze aufzeigen. Weiters soll Ihnen dieses Seminar den sinnvollen Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darlegen.
Inhalte:
- Gewährleistungspflichten für Unternehmer:innen:
- In diesem Abschnitt werden die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung behandelt. Sie erhalten Einblicke in Ihre Rechte und Pflichten, um potenzielle Stolperfallen zu vermeiden, sich rechtssicher aufzustellen und im Fall der Fälle finanzielle Belastungen gering zu halten.
- Schadenersatzansprüche & Produkthaftung:
- Es werden verschiedene Aspekte von Schadenersatzansprüchen und den damit verbundenen Risiken beleuchtet. Es wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen solche Ansprüche durchsetzbar sind und wie diese – auch bereits vorsorglich - abgewehrt werden können, um Haftungsrisiken zu reduzieren und den Unternehmenserfolg zu schützen.
- Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB):
- Sie erhalten einen Überblick über deren Bedeutung für die rechtlichen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Es wird Ihnen die rechtssichere und sinnvolle Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dargelegt.
- Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung des Impressums
- Praxisbeispiele aus der Judikatur
Termin/Ort: Di, 20.10.2026: 16:00 – 18:00 Uhr, Online
Die Trainer: Mag. Thomas Reisinger, Koller Peterseil Reisinger Rechtsanwälte OG
Preis: EUR 89,00 für WKOÖ-Mitglieder; EUR 119,00 für Nicht WKOÖ-Mitglieder
Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2027-6552