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© Edwin Enzlmüller Fotografie, WKOÖ – sparte.industrie
Sparte Industrie

Industrie.aktuell

Energietag 2026: Energiesystem im Wandel: Zwischen Zielbild und Wirklichkeit 

Lesedauer: 18 Minuten

08.09.2026

Am Mittwoch, den 4. November 2026 lädt die sparte.industrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich Sie zum Energietag 2026 ein. Ab 14:30 Uhr werden im Julius Raab Saal in der WKO Oberösterreich in Linz Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft über

die derzeitigen Herausforderungen des Umbaus des Energiesystems diskutieren.

Die Transformation des Energiesystems ist in vollem Gange und stellt den Wirtschaftsstandort vor grundlegende Herausforderungen. Zwischen ambitionierten Zielen und der praktischen Umsetzung entsteht ein Spannungsfeld, das Investitionen, Standortentscheidungen und die Wettbewerbsfähigkeit zunehmend prägt.

Doch wie gut greifen regulatorische Rahmenbedingungen und betriebliche Realität aktuell ineinander? Und gelingt es, die notwendige Geschwindigkeit beim Umbau des Energiesystems tatsächlich zu erreichen?

Diskutieren Sie mit Akteur:innen aus Politik und Wirtschaft, welche Herausforderungen der Umbau des Energiesystems derzeit mit sich bringt. Nutzen Sie den Energietag 2026 der WKO Oberösterreich, um Orientierung zu gewinnen und neue Impulse mitzunehmen.

Freuen Sie sich auf:

  • Dr. Benedikt Ennser I Leiter der Sektion Energie, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Prof. Dr.-Ing. Martin Braun I Leiter des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik
  • Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Daniel Varro, LL.M. I Vizerektor für Finanzen und Nachhaltige Entwicklung, Donau-Universität Krems

Zur Veranstaltungswebsite

Anmeldung und Teilnahme:

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bis zum  28. Oktober 2026 erforderlich.

Melden Sie sich jetzt zum ENERGIETAG 2026 an!

Bildung

Wie verändert Künstliche Intelligenz die Arbeit in Schule, Ausbildung und HR? FH-Prof. Mag. DI Dr. Andreas Stöckl zeigt, wie sich KI von einfachem Prompting über persönliche Assistenten bis hin zu Multi-Agenten-Systemen entwickelt – und welche Aufgaben künftig beim Menschen bleiben.

Anhand konkreter Praxisbeispiele aus Recruiting und Ausbildung wird deutlich: Während KI zunehmend beim Entwerfen, Sortieren, Strukturieren und bei Routineaufgaben unterstützt, bleiben Beurteilen, Entscheiden, Beziehungsarbeit und ethische Abwägungen zentrale menschliche Kompetenzen.

Dr. Andreas Stöckl ist Professor am Department Digitale Medien der FH Oberösterreich, Campus Hagenberg. Seine Schwerpunkte liegen in Sprachmodellen, RAG-Systemen und Agenten-Workflows.

Weitere Informationen:

Die Veranstaltung findet online statt.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wir freuen uns auf Sie!

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Die Revisionswerberin war seit Mai 1991 bei der mitbeteiligten Arbeitgeberin als Sachbearbeiterin im Innendienst beschäftigt. Sie litt seit Juli 2020 u.a. an einer Autoimmunerkrankung und wies einen Behinderungsgrad von 60 Prozent auf. Ab 1.4.2022 durfte sie immer freitags im Homeoffice arbeiten.

Am 1.2.2023 legte die Revisionswerberin der Arbeitgeberin ein "Covid 19-Risikoattest" vor, weshalb auf Grundlage des damals in Geltung stehenden § 735 ASVG eine Vereinbarung über besondere Schutzmaßnahmen getroffen wurde. Bis zum Außerkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung mit Ablauf des 30.4.2023 wurde die Erbringung der Arbeitsleistung ausschließlich im Homeoffice vereinbart. Aber auch, nachdem die gesetzliche Regelung und damit die Homeoffice-Vereinbarung ausgelaufen war, blieb die Revisionswerberin dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort wöchentlich an vier von fünf Arbeitstagen ohne Einvernehmen mit der Arbeitgeberin fern und begründete dies mit gesundheitlichen Problemen. Sie erklärte sich aber bereit, weiterhin "zu 100 Prozent" im Homeoffice zu arbeiten.

Die Arbeitgeberin lehnte eine dauerhafte ausschließliche Homeoffice-Tätigkeit mehrfach ab, bot jedoch zusätzliche Homeoffice-Tage sowie eine Reduktion der Präsenzarbeitszeit am Dienstort an. Die Revisionswerberin nahm diese Angebote nicht an und blieb dem Arbeitsplatz über Monate fern, ohne sich krankzumelden. Der Behindertenausschuss gab dem Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmung zur Kündigung der Revisionswerberin statt. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Ansicht des Behindertenausschusses und bejahte sowohl den Kündigungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung als auch jenen der dauernden Dienstunfähigkeit (aufgrund langer Krankenstände in der Vergangenheit) und bestätigte die Zustimmung zur Kündigung. Der VwGH bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass das Verwaltungsgericht die Bestätigung der von der belangten Behörde vorgenommenen Ermessensentscheidung - wie bereits die belangte Behörde - primär darauf stützte, dass die Revisionswerberin den Tatbestand der beharrlichen Pflichtverletzung iSd § 8 Abs 4 lit c BEinstG erfüllt habe.

Soweit die Revisionswerberin vorbringt, es wäre der Arbeitgeberin zumutbar gewesen, ihr die Arbeitsleistung ausschließlich im Homeoffice zu gestatten, ist dem entgegenzuhalten, dass es im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs 4 lit c BEinstG nicht auf die Frage einer Ersatztätigkeit bzw eines Ersatzarbeitsplatzes ankommt. Dass das Fernbleiben vom Dienstort ab 4.5.2023 bis zur Krankschreibung der Revisionswerberin im September 2023 den vertraglichen Dienstpflichten widersprach, wird von der Revisionswerberin gar nicht in Abrede gestellt. Das Vorbringen, das Erscheinen am vertraglich vereinbarten Dienstort sei ihr wegen ihrer gesundheitlichen Leiden nicht zumutbar gewesen, vermag daran schon angesichts dessen, dass die Revisionswerberin im maßgeblichen Zeitraum nicht krankgemeldet war, nichts zu ändern.

Der Kündigungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung nach § 8 Abs 4 lit c BEinstG setzt grundsätzlich eine Ermahnung des Arbeitnehmers voraus, in der Regel jedoch nicht die Abmahnung jedes einzelnen Verhaltens, das Teil einer fortgesetzten Pflichtverletzung ist (vgl VwGH 27. 7. 2020, Ra 2020/11/0083). Auf dem Boden der Feststellung, die Arbeitgeberin habe die Revisionswerberin mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, eine ausschließlich im Homeoffice erbrachte Arbeitsleistung über das in der "Homeoffice-Vereinbarung" vereinbarte Ausmaß hinaus nicht zu akzeptieren, und sie aufgefordert, ihren Dienstpflichten nachzukommen, durfte das Verwaltungsgericht fallbezogen auch die Beharrlichkeit der Dienstpflichtverletzung annehmen.

VwGH 25.3.2026, Ra 2025/11/0034

Dieses Seminar informiert Sie über zahlreiche praxisrelevante Aspekte der Lehrlingsausbildung. Sie erfahren auf welche Arten ein Lehrvertrag vorzeitig beendet werden kann, unter welchen Umständen der Abschluss eines Teilzeitlehrverhältnisses möglich ist, und welche Lösungen der Gesetzgeber vorsieht bei Lehrlingen, die sich aufgrund von individuellen Vermittlungshindernissen am Arbeitsmarkt schwerer tun. Weiters werden die Rechtsfolgen bei längeren Krankenständen des Lehrlings dargestellt und sie erhalten Tipps für die Zeit des Übergangs von Lehrvertrag zu Arbeitsvertrag.

Auflösungsmöglichkeiten eines Lehrverhältnisses

  • Probezeit
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Ausbildungsübertritt
  • Entlassung und Austritt

Grundlagen und Spezielles zur Behaltepflicht

  • Handlungstipps für den AG
  • Anrechnung der Unterrichtszeit auf Arbeitszeit?

Krankenstände von Lehrlingen

  • Anrechnung der Fehlzeit auf das Lehrjahr
  • Pflicht für Anschlusslehrverträge

Teilzeitlehre

Sonderlösungen für benachteiligte Personen

Termin/Ort: Mittwoch, 14.10.2026: 14:00 – 16:00 Uhr, Online

Der Trainer: Mag. Dr. Andreas Gattinger, WKOÖ

Preis: EUR 89,00,-- für WKOÖ-Mitglieder

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Energie

Am 17. September 2026 ist die Begutachtung zum Industriestrompreisgesetz (ISPG), zur Änderung des Standortabsicherungsgesetzes (SAG+) sowie zum Strompreiskrisenmechanismus-Gesetz (SPKMG) gestartet.

Für den Industriestrompreis und SAG+ stehen im Zeitraum von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro beziehungsweise 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dem Industriestrompreis sollen energieintensive Betriebe gezielt entlastet werden. Für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs können die Stromkosten – bis zur europarechtlich zulässigen Grenze – auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde reduziert werden.

Mit SAG+ wird zudem der Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel im Strompreis ausgeweitet. Für beide Förderinstrumente sind eine Reinvestitionsverpflichtung sowie eine Arbeitsplatzregelung vorgesehen.

Das Strompreiskrisenmechanismus-Gesetz soll darüber hinaus einen vorab definierten und zeitlich befristeten Entlastungsmechanismus für den Fall außergewöhnlich hoher Strompreise schaffen. Ziel ist es, krisenbedingte Belastungen abzufedern und die Leistbarkeit der Stromversorgung während einer Strompreiskrise sicherzustellen.

Weitere Informationen

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat Änderungen an den EU-Regeln für transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) vorgeschlagen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Strom- und Wasserstoffnetze besser zu planen, Engpässe abzubauen und damit die Versorgungssicherheit zu stärken sowie Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zu senken.

Für wichtige Infrastrukturprojekte sollen zudem Genehmigungsverfahren vereinfacht und administrative Verzögerungen reduziert werden. Bevor neue physische Infrastruktur genehmigt wird, soll geprüft werden, ob bestehende Netze optimiert oder digitale und nachfrageseitige Lösungen genutzt werden können. Der Vorschlag sieht außerdem eine stärkere Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit und Digitalisierung der Energieinfrastruktur vor.

Stimmt das Plenum dem Verhandlungsmandat zu, können anschließend die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der neuen Regeln beginnen.

Zur Pressemitteilung

Steuern

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema Mehrwertsteuer und Kreislaufwirtschaft gestartet: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/18833-MwSt-und-Kreislaufwirtschaft_de

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie soll geändert und stärker an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie an neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle angepasst werden. Drei Schwerpunkte wurden bisher eruiert:

  • Regelungen zu Gebrauchsgegenständen
  • Spenden statt Vernichtung brauchbarer Waren
  • Vorschlag zum Vorsteuerabzug bei Personenkraftwagen 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Gerne laden wir Sie ein, uns allfällige Stellungnahmen bzw. Anmerkungen bis Montag, 5. Oktober 2026 um 9 Uhr per E-Mail an industrie@wkooe.at zukommen zu lassen.

Der internationale Warenhandel bietet für Unternehmen eine Vielzahl an Chancen, birgt jedoch gleichzeitig auch Risiken. So ist von Unternehmen mit Warenexporten in Nicht-EU Länder sicherzustellen, dass die einschlägigen (umsatz-)steuerlichen und zollrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, um Abgabenzahlungen und Strafen für das Unternehmen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist es nicht nur wichtig, die zahlreichen einschlägigen Rechtsvorschriften zu kennen, sondern zu deren Einhaltung und Überwachung auch geeignete organisatorische Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen zu implementieren.

Im Rahmen unserer gemeinsamen Veranstaltung mit LeitnerLeitner möchten wir Ihnen anhand von Praxisbeispielen einen Überblick über wesentliche Dos and Don´ts beim Export von Waren geben.

Umsatzsteuer

•  Welche Nachweise werden für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung benötigt?

•  Welche Risiken drohen wenn Dokumente falsch ausgestellt werden (zB Unterfakturierung)?

•  Welche Besonderheiten sind bei Abholfällen zu beachten?

•  Was ist zu beachten, wenn Warenlieferungen in ein Drittland über ausländische Häfen abgewickelt werden?

•  Welche organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Steuerbefreiung sind sinnvoll?

Zollrecht

•  Welche Dokumente werden für die Ausfuhr benötigt?

•  Welche organisatorischen Maßnahmen sind zur Sicherstellung einer reibungslosen Ausfuhrverzollung sinnvoll?

•  Was ist in Bezug auf die Importverzollung im Drittland zu beachten?

•  Wie lange und wie sind die Exportdokumente (zB Zollanmeldung, Frachtbrief) aufzubewahren?

 

Termin: Donnerstag, 15.10.2026 von 9:00 – 10:30 Uhr

Ort: Online

Kosten: gratis

Anmeldung

Work from anywhere? – die Arbeitswelt wird internationaler und die damit verbundenen steuerlichen Implikationen komplexer – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie (virtuelle) Entsendungen, Home Office, Remote Working und Workation, etc. Das Seminar behandelt die Auswirkungen ganzheitlich aus Sicht von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Inhalte:

Implikationen auf Seite des entsandten Arbeitnehmers:

  • Formen der Entsendung und ihre Auswirkungen auf die Besteuerung der Mitarbeiter
  • Remote working
  • Was ist ein „wirtschaftlicher“ Arbeitgeber?

Implikationen auf Seite des Arbeitgebers:

  • Abbildung der Entsendung im Rahmen der Verrechnungspreise (Aktiv- oder Passivleistung)
  • Betriebsstättenrisiken des Arbeitgebers bei Personalentsendungen erkennen und vermeiden
  • Neue Rahmenbedingungen für Homeoffice-Betriebsstätten durch das Update des OECD-Musterkommentars
  • Doppelfunktionen von Führungskräften im In- und Ausland und damit verbundene Probleme
  • Neue Arbeitsmodelle – (virtuelle) Entsendung, Home office, Remote working, Workation, etc

 

Termin/Ort: Mi, 7.10.2026, 15:00 – 17:30 Uhr, Online

Die Trainer:

Mag. Thomas Kiesenhofer, LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater &

Dr. Clemens Nowotny, LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Preis: EUR 99,-- für WKOÖ-Mitglieder; EUR 129,-- für Nicht WKOÖ-Mitglieder

Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2027-1195

Die Sparte Industrie Niederösterreich und LeitnerLeitner laden herzlich zum Webinar „Update Konzernsteuerrecht“ ein.

In diesem Webinar am 13. Oktober 2026, 10.00 – 11.30 Uhr, werden Ihnen praxisnah die für national und international tätige Unternehmensgruppen wichtigsten Entwicklungen im Konzernsteuerrecht nähergebracht. Am Ende des Webinars stehen Ihnen unsere Expert:Innen für Fragen zur Verfügung.

Die Expert:Innen:

  • Harald Gutmayer, Ursula Wilfingseder

Inhalte

  • Gesetzliche Neuerungen (insbesondere Verschärfungen bei Gesellschafterverrechnungskonten und beim Niedrigsteuersatz im KStG)
  • Neue Erlässe (Home-Office Betriebstätte und Ansässigkeitsbescheinigungen)
  • Update Doppelbesteuerungsabkommen
  • Update Gruppenbesteuerung
  • Aktuelle Rechtsprechung im Konzernsteuerrecht
  • Update Verrechnungspreise

Anmeldung bis 9. Oktober.

Technologie

Die Ausschreibung der „FTI-Initiative für die Transformation der Industrie“ 2026 ist seit 9.9.2026 geöffnet. Um Sie bei der Einreichung bestmöglich zu unterstützen, wird seitens der Förderagenturen eine Online-Infoveranstaltung angeboten.

Expert:innen des Klima- und Energiefonds, der FFG und KPC informieren über die diesjäjrigen Fördermöglichkeiten im Rahmen der FTI-Initiative. Nutzen Sie die Gelegenheit und klären Sie Ihre offenen Fragen rund um die Ausschreibung 2026.

Wann: 6. Oktober 2026 von 10:00 bis 11:00 Uhr

Wo: ONLINE

Der Teilnahemlink zum Event wird Ihnen in der Bestätigungsmail nach erfolgreicher Anmeldung über diesen Link zugesendet.

Zur Ausschreibung:

Mit der FTI-Initiative für die Transformation der Industrie unterstützt der Klima- und Energiefonds innovative Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, die den Weg von der Forschung in den Markt beschleunigen. Für die Ausschreibung 2026 stehen ab sofort 19,5 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus Mitteln des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI).

Die Förderung richtet sich an Unternehmen jeder Rechtsform, insbesondere des produzierenden Bereichs inkl. Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbietende und Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. KMU und Start-ups sind eingeladen, sich an Konsortien mit Großunternehmen der produzierenden Industrie zu beteiligen. Die Einreichung ist bis 10. März 2027, 12:00 Uhr möglich.

Eine Infosammlung mit FAQs zur Ausschreibung finden Sie hier.

Die FH-Wien, WKW, der EIT Manufacturing East, der FMTI und Fraunhofer Austria widmen sich der Frage, wie sich die Produktionsarbeit in Österreich angesichts technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen weiterentwickeln wird.

Ein besonderer Programmpunkt ist die exklusive Präsentation der Ergebnisse des „Made in Austria“-IndustriePANEL 2026. Die Befragung von mehr als 100 Vertreter*innen österreichischer Unternehmen liefert aktuelle Einblicke und wertvolle Impulse für die Zukunft des Produktionsstandorts Österreich.

Programmhighlights:

  • Keynote von Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Daub (Fraunhofer IGCV) zum Tagungsschwerpunkt „Deep Tech Manufacturing“
  • Vortrag von Dr. Karl Kugler (AI Factory Austria)
  • Fachbeiträge zu aktuellen Entwicklungen in Automatisierung, Digitalisierung und Arbeitswelt
  • NEOALP präsentiert die Integration humanoider Roboter in der Produktion – inklusive Show-Case

Seien Sie dabei, wenn führende Köpfe aus Industrie, Wissenschaft und Politik über die Zukunft der Produktionsarbeit und die Perspektiven des Produktionsstandorts Österreich diskutieren.

Wann: 19.10.2026, 10:00 Uhr

Wo: TUtheSky (TU Wien) | Getreidemarkt 9 | 1060 Wien

Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Am 19.Oktober findet die Veranstaltung „AI meets Agriculture“ in Wieselburg statt.

Primär organisiert vom Josephinum Research im Rahmen des TEF agrifood, treten EDIH AI5innovation und die AI Factory AT als Mitorganisator auf. Das Event richtet sich an Technologie- und Maschinen-Entwickler bzw. Hersteller von Geräten und Systemen für landwirtschaftliche Anwendungen.

Die Veranstaltungsdetails im Überblick:

  • Titel: AI meets Agriculture
  • Datum: Montag, 19. Oktober 2026, 12:00 – 18:00 Uhr
  • Ort: HBLFA Francisco Josephinum, Schloss Weinzierl 1, 3250 Wieselburg
  • Programm & Details: Website des Josephinums

Anmeldung & Tickets: Eventbrite-Link

Umwelt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen entlang der Lieferketten von Holz, Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja, Kautschuk sowie zahlreichen daraus hergestellten Produkten vor neue rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Die Verordnung sieht umfassende Sorgfaltspflichten vor, um nachzuweisen, dass die betroffenen Erzeugnisse entwaldungsfrei und rechtmäßig erzeugt wurden sowie die Anforderungen der EUDR erfüllen. Nach mehreren Änderungen, insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbeginns, gilt die EUDR grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits am 31. Dezember 2024 als solche bestanden haben, gilt grundsätzlich eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.

Um Unternehmen einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und die praktischen Auswirkungen der Verordnung zu geben, veranstaltet die Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit Dr. Armin Schwabl, LL.M., ein Webinar zur EU-Entwaldungsverordnung. Im Rahmen der Veranstaltung werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen der EUDR, die verschiedenen Rollen der betroffenen Wirtschaftsakteure sowie die damit verbundenen Sorgfalts-, Dokumentations- und Nachweispflichten verständlich und praxisnah erläutert.

Termin: Donnerstag, 8. Oktober 2026, 10:00 bis 11:15 Uhr

Vortragender: Dr. Armin Schwabl, LL.M., CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens 5. Oktober 2026 unter diesem LINK an.

Der Zugangslink zum Webinar wird allen angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig vor der Veranstaltung übermittelt.

Die Rolle der österreichischen Verteidigungsindustrie ist gemessen an ihrer Größe überdurchschnittlich bedeutsam. Rund 100 bis 150 Unternehmen erwirtschaften etwa 3,3 Mrd. EUR Umsatz und beschäftigen 10.000 bis 41.000 Menschen – ein zentraler Teil der heimischen High‑Tech‑Industrie. Die Branche ist stark exportorientiert und liefert hochspezialisierte Komponenten für internationale Rüstungsprogramme. Besonders gefragt sind Produkte aus Elektronik & Kommunikation, Optik & Sensorik, Munition & Zündertechnik, UAV‑Technologie und Handfeuerwaffen. Diese Spezialisierung macht österreichische Firmen zu wichtigen Zulieferern europäischer Sicherheitsarchitektur.

Seit 2022 steigen die Verteidigungsausgaben in Europa stark. Viele Staaten modernisieren ihre Armeen und bauen Reserven auf – eine historische Chance für Österreichs Industrie. Die Nachfrage nach High‑Tech‑Komponenten wächst, europäische Programme suchen verlässliche Zulieferer. Damit steht der Sektor an einem Wendepunkt: klein, aber hochspezialisiert; exportorientiert, aber abhängig von globaler Stabilität; technologisch stark, aber energieintensiv. In einer Phase geopolitischer Unsicherheit gewinnt er strategisch weiter an Bedeutung.

Ziel dieser Umfrage ist es, das Engagement der österreichischen Industrie im Bereich der Verteidigungsindustrie zu erheben. Ihre Rückmeldungen sind wesentlich, wenn es um die zentralen Argumente unserer Interessenvertretung für Entscheidungen zur Stärkung des Standorts Österreich geht. Jede einzelne Antwort hilft dabei, die spezifische Betroffenheit der einzelnen Branchen aufzuzeigen sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Industrie zu erarbeiten. Ihre Meinung ist uns daher wichtig: wie stark engagieret sich Ihr Unternehmen im Verteidigungs- bzw. Dual-Use-Bereich (https://www.wko.at/aussenwirtschaft/dual-use-regelung)? Welche Hürden nehmen Sie wahr? Und wie hoch wäre Ihr zusätzliches Umsatzpotenzial?

Bitte schließen Sie Ihre Online-Beantwortung bis 9. Oktober 2026 ab!

Die Beantwortung der Fragen nimmt einige Minuten in Anspruch.

Diese Umfrage wird in Kooperation mit dem Energieinstitut der Wirtschaft durchgeführt, wo auch die Auswertung der Rückmeldungen erfolgt. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt, die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in anonymisierter und aggregierter Form.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung!

So funktioniert die Umfrage:

Link: Verteidigungsindustrie-Umfrage der BSI

Sie können mit den Schaltflächen „Zurück“ und „Weiter“ in der Umfrage navigieren und auch Änderungen an bereits beantworteten Fragen vornehmen.

Sie können Fragen mit „Weiter“ überspringen, wenn Sie diese nicht beantworten können oder wollen.

Erst wenn Sie auf „FERTIG“ klicken, ist Ihre Beantwortung abgeschlossen und wird gespeichert.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit auch Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen und Ihr Bundesland für spezifische Auswertungen an.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Mag. Hagen Pleile: hagen.pleile@wko.at

Bundessparte Industrie – Wirtschaftskammer Österreich

DI Oliver Dworak

Energieinstitut der Wirtschaft: oliver.dworak@energieinstitut.net

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1278 ändert und berichtigt die EU-PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.

Links zur Verordnung und weiteren Infos in den Umweltnews auf wko.at.

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2749 wurden neue BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen sowie Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und essbarer Schlachtnebenprodukte veröffentlicht. Zur nationalen Umsetzung dieser Vorgaben werden die bisher getrennten Abwasseremissionsverordnungen für Tierkörperverwertung und für Hautleim/Gelatine zu einer neuen AEV Tierkörperverwertung und Gelatine zusammengeführt. Zudem erfolgen eine Anpassung der AEV Verbrennungsgas und eine kleine Anpassung in der AEV Hefe-, Spiritus- und Zitronensäureerzeugung

Die Zusammenlegung trägt den ähnlichen technischen Anforderungen und Emissionsstandards der betroffenen Branchen Rechnung und dient der Anpassung des österreichischen Rechts an die Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie. Betroffen sind in Österreich vier Unternehmen im Bereich der Tierkörperverwertung sowie zwei Unternehmen im Bereich Gelatine/Hautleim, von denen insgesamt fünf Anlagen unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen.

Details in den Begutachtungsunterlagen:

Bitte um allfällige Stellungnahme für beide Themenbereiche bis spätestens Freitag, 25.9.2026 an industrie@wkooe.at (bei uns einlangend).

Mit der Oö. Bau-Übertragungsverordnung wird für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft delegiert.

Mit 1. November 2026 kommt in den Gemeinden Pettenbach (Bezirk Kirchdorf), Mühlheim am Inn (Bezirk Ried) und Schörfling am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) die Oö. Bau-Übertragungsverordnung zur Anwendung.

Link zur Verordnung und weiterführende Links finden sie in den Umweltnews.

Für die Zwecke dieses Eintrags gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für Konzentrationen von Chlorpyrifos von höchstens 0,01 mg/kg (0,000001 Gew.-Prozent), wenn Chlorpyrifos in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden ist.

Links zur Verordnung und weiterführende Links siehe Umweltnews.

Ausnahmen von Compressed Air Refrigerated Dryers, CARDs bei:

  • Inverkehrbringen von ortsfesten Kühlern mit einer Nennleistung von bis zu einschließlich 12 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und zur Trocknung von Druckluft verwendet werden.
  • Inverkehrbringen von ortsfesten in sich geschlossenen Klimaanlagen mit einer Höchstnennleistung von bis zu einschließlich 12 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und zur Trocknung von Druckluft verwendet werden.
  • Inverkehrbringen von ortsfesten in sich geschlossenen Klimaanlagen mit einer Höchstnennleistung von mehr als 12 kW und höchstens 50 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und zur Trocknung von Druckluft verwendet werden.

Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030.

Nähere Informationen und weiterführende Links in den Umweltnews.

Mit den verlautbarten Änderungen erfolgt im Wesentlichen die Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse. 

Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet.

Jede Altlast ist mit einem Link und einem Hash-Wert versehen. Über den Link kann die Lage der betroffenen Fläche auf www.altlasten.gv.at eingesehen werden.  

Weitere Infos, die in OÖ von den Änderungen betroffenen Altlasten sowie weiterführende Links finden Sie im Umweltnews-Beitrag.

Allgemeines

Die Welt verändert sich – nutzen Sie Ihre Chance!

Geopolitische Unsicherheiten machen internationale Partnerschaften wichtiger denn je. Erfahren Sie im kostenfreien Webinar des Enterprise Europe Network (EEN), wie Sie internationale Geschäftsbeziehungen strategisch aufbauen und Ihr Unternehmen krisenfester aufstellen.

Das erwartet Sie:

  • Erfolgsfaktoren und Stolpersteine
  • Praxisbeispiele
  • Aktuelle EU-Vorgaben
  • EEN-Services
  • Die „Global Readiness Checklist“

Dieses Webinar ist für österreichische KMU aller Branchen.

Termin:

23. September 2026, 9:00–10:00 Uhr

Online via Zoom

Kostenfrei

Nutzen Sie die Chance auf neue Partnerschaften und eine krisenfeste internationale Strategie!

Alle Infos und Anmeldung

Darstellung von Form und Inhalt von Bauverträgen. Aufzeigen der regelmäßig auftretenden Fragestellungen und die Vermittlung von Lösungsmöglichkeiten. Überblicksartige Darstellung des Gewährleistungs- und Haftungsrechts bei der Abwicklung von Bauprojekten.

  •  Bauvertrag
  • ÖNORM B 2110 (neue Ausgabe!)
  • Prüf- und Warnpflicht
  • Baugrundrisiko
  • Lieferkettenstörung
  • Gewährleistung
  • Schadenersatz
  • Preissteigerungen
  • Baudokumentation

Termin/Ort: Mo, 19.10.2026: 16:00 – 18:00 Uhr, WIFI Linz

Der Trainer: Mag. Bernhard Scharmüller, Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte

Preis: EUR 89,00 für WKOÖ-Mitglieder; EUR 119,00 für Nicht WKOÖ-Mitglieder

Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2027-2796

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