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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Digitacho-Pflicht ab 2,5 t für grenzüberschreitende KT

Merkblätter

Lesedauer: 1 Minute

19.03.2026

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. 

Bitte prüfen Sie, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1.7. verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig: 

INFOS dazu im Merkblatt:

Finden Sie hier die Charts des Webinars des Fachverbandes Güterbeförderung vom 1.10.2025

Weitere Infos auch unter www.wko.at/wien/transport-verkehr/kleintransporteure/smart-tacho-2-ab-1.-juli-2026

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