Betriebsanlagen Beratungen durch externe Berater
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Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung von Emissionen und Unterstützung rechtlicher Vorschriften (§ 82b-Überprüfungen) im Zusammenhang einer Betriebsanlage benötigen Unternehmen teilweise fachliche Unterstützung von externen Beraterfirmen. Diese Beratungsunternehmen können Ingenieurbüros, Unternehmensberater oder Zivilingenieure mit einschlägiger Befugnis sein.
Förderung 75% jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Stand: 21.12.2023