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Betriebsanlagen Beratungen durch externe Berater

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Stand: 19.05.2026

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung von Emissionen und Unterstützung rechtlicher Vorschriften (§ 82b-Überprüfungen) im Zusammenhang einer Betriebsanlage benötigen Unternehmen teilweise fachliche Unterstützung von externen Beraterfirmen. Diese Beratungsunternehmen können Ingenieurbüros, Unternehmensberater oder Zivilingenieure mit einschlägiger Befugnis sein. 

Hinweis
Förderung 75% jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.


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