Zum Inhalt springen
mann, helm
© adobestock-104160740

Betriebsanlagen Beratungen durch externe Berater

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 03.03.2026

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung von Emissionen und Unterstützung rechtlicher Vorschriften (§ 82b-Überprüfungen) im Zusammenhang einer Betriebsanlage benötigen Unternehmen teilweise fachliche Unterstützung von externen Beraterfirmen. Diese Beratungsunternehmen können Ingenieurbüros, Unternehmensberater oder Zivilingenieure mit einschlägiger Befugnis sein. 

Hinweis
Förderung 75% jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.