Zum Inhalt springen
Person steht bei CNC Maschine und liest dabei von einem Zettel in einer Produktionsstätte
© Kzenon | stock.adobe.com

Webinar: „Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen - § 82b der Gewerbeordnung“

am 26.09.2018, 10:00 – 11:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

29.04.2024

Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen wird im Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Die Experten Dr. Rainer Gagstädter von ACS Analytical Control Service GmbH und Dr. Christoph Pinter von der Wirtschaftskammer Niederösterreich gingen in einem kostenlosen Webinar, veranstaltet vom Umweltservice Oberösterreich, auf die Thematik der Wiederkehrenden Überprüfung von Betriebsanlagen ein.

Weitere interessante Artikel
  • Frau hält Tablet
    Newsletter RECHT.PLUS – von Abfall bis Wasser
    Weiterlesen
  • Collage aus Parkhaus, Tankstelle, Zapfsäulen, Autobahn und Autoreinigung
    Umweltmerkblatt für Tankstellen (ohne Serviceeinrichtungen und Waschplätze)
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme von einem Smartphone mit grünem Recyling Icon, das von einer Person mit orangem T-Shirt gehalten wird
    Abfallwirtschaftskonzept für Fotolabors und Kopieranstalten
    Weiterlesen