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Person steht bei CNC Maschine und liest dabei von einem Zettel in einer Produktionsstätte
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26.9.2018 Webinar | „Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen - § 82b der Gewerbeordnung“

Lesedauer: 1 Minute

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29.04.2024

Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen wird im Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Die Experten Dr. Rainer Gagstädter von ACS Analytical Control Service GmbH und Dr. Christoph Pinter von der Wirtschaftskammer Niederösterreich gingen in einem kostenlosen Webinar, veranstaltet vom Umweltservice Oberösterreich, auf die Thematik der Wiederkehrenden Überprüfung von Betriebsanlagen ein.

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