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Person mit langen braunen Haaren und blauem Blazer blickt lächelnd auf Smartphone, das sie in Händen hält, blauer Hintergrund
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Beratungsförderungen 2026

zu Betriebsanlagen, REACH/CLP, CE-Kennzeichnung, Lärmschutz und Arbeitnehmerschutz

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 01.01.2026
Achtung

WICHTIG! Der Förderantrag muss im VORHINEIN gestellt werden!

Hinweis
Förderung 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Überblick:

Betriebsanlagen-Coaching – Rasch und unbürokratisch zur Betriebsanlagengenehmigung zu gelangen ist einfacher als gedacht! Betriebsanlagen-Coaches helfen Ihnen dabei.

Rechtliche Vertretung in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren - Falls rechtliche Fragen auftauchen sollten, stehen Ihnen ausgewählte Anwälte zur Verfügung. 1 Stunde kostenlose Erstberatung; umfassende rechtliche Vertretung = Förderung 50 % v. Pauschalbetrag.

§ 82b GewO Eigenüberprüfung Betriebsanlage – Berater:innen unterstützen Sie bei der Durchführung der verpflichteten wiederkehrenden Eigenüberprüfung Ihrer Betriebsanlage.

REACH/CLP - Unterstützung/Hilfestellung in chemikalienrechtlichen Fragen durch zertifizierten REACH-Berater:innen. 

CE-Kennzeichnung - Unterstützung/Hilfestellung mit CE-Berater:innen 

Lärmschutz – Holen Sie sich Unterstützung bei der Erstellung von Lärmprojekten und setzen Sie dadurch Maßnahmen zur Lärmverminderung.

Arbeitnehmerschutz – Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften im technischen Arbeitnehmerschutz. 

Förderbeantragung ab Jänner 2026 im Förderportal der WKOÖ: https://foerderungen.wkooe.at/


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