Grafische Darstellung zweier gelber Sprechblasen, in einer drei weiße Punkte
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Fremdsprachige Informationen für Gründer:innen und Unternehmer:innen

Lesedauer: 1 Minute

Merkblätter der WKO Oberösterreich geben in mehreren Sprachen Hinweise für die Errichtung oder Übernahme von Betriebsanlagen. Sie sind derzeit in deutsch, bosnisch/kroatisch/serbisch, türkisch und englisch erhältlich. Angehende Unternehmer erhalten darin Tipps zur richtigen Wahl des Betriebsstandorts und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs reicht oft die Gewerbeberechtigung nicht aus. Speziell wenn es Emissionen aus dem Betrieb geben kann (z.B. Lärm, Geruch, Abgase), ist zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung nötig. Auch die Flächenwidmung des Grundstücks ist zu beachten. Das betrifft z.B. Werkstätten, Gastlokale oder Lager.

Bei der Anstellung von Mitarbeitern sind zusätzlich die Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz zu beachten.

Wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert, erlebt oft ein böses Erwachen: Es kann sein, dass nachträglich teure Umbauten erforderlich sind. Ein Standort kann aber auch gänzlich ungeeignet sein. Eine Genehmigung ist dann nicht möglich und der Betrieb muss wieder geschlossen werden. Zu verlorenen Kosten für Miete, Umbau, Einrichtung etc. kommen eventuell noch Verwaltungsstrafen.

Das Merkblatt „Gründerinfo: Tipps für Standortwahl, Betriebsanlagen und Arbeitnehmerschutz“ informiert über diese Themen. Das Merkblatt ist außerdem in bosnisch/kroatisch/serbisch, türkisch und englisch erhältlich (Tel. 05-90909-3635, E umweltservice@wkooe.at oder unter diesem Link).

Weitere nützliche Informationen zur Gründung und zum Betrieb von Unternehmen in Österreich gibt es in 9 verschiedenen Sprachen auf der Internetseite der WKO Oberösterreich.

Stand: 15.04.2022

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