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Erneuerung der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Pythium oligandrum Stamm M1

Befristung bis 28. Februar 2038 erteilt

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Pythium oligandrum Stamm M1 wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 

Die Genehmigung gilt von 1. März 2023 und ist bis 28. Februar 2038 befristet. 

Betroffen von der Verordnung sind alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit genanntem Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen.

 

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