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Novellen zur Messkonzeptverordnung, zur Ozonmesskonzeptverordnung und zur VBA-VO (gem IG-L)

Anpassungen an die Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie der EU

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 09.04.2021

Die Messkonzeptverordnung und die Ozonmesskonzeptverordnung legen das Messstellennetz für Luftschadstoffe in Österreich fest. Die Novellen sehen im Wesentlichen Anpassungen an die Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie der EU vor, die sich auf die konkrete Situierung von Messstellen für Luftschadstoffe beziehen.  

Die Novelle zur Verkehrsbeeinflussungssysteme-Verordnung (VBA-VO) erleichtert durch ein zusätzliches Kriterium den Einsatz von flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen. 

Die Änderungen der Ozon-Messkonzept-Verordnung, der VBA-Verordnung – IG-L und der IG-L-Messkonzeptverordnung 2021 wurden am 8. April 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und sind am 9. April 2021 in Kraft getreten.
 

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