Zwei Personen mit weißen Schutzanzügen und Helmen sowie Atemschutzmasken in Rückenansicht auf Wellblechdach vor blauer Wand stehend, eine Person hievt Wellblechpanel
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Strengere Regeln hinsichtlich Asbestexposition am Arbeitsplatz

Richtlinie (EU) 2023/2668 wurde am 30. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht

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Die Richtlinie (EU) 2023/2668 wurde am 30. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

I) Asbest ist eine Sammelbezeichnung für folgende Silikate mit Faserstruktur: 

  • Aktinolith, CAS (**)-Nr. 77536-66-4;
  • Amosit (Grunerit), CAS-Nr. 12172-73-5;
  • Anthophyllit, CAS-Nr. 77536-67-5;
  • Chrysotil, CAS-Nr. 12001-29-5;
  • Krokydolith, CAS-Nr. 12001-28-4; f)
  • Tremolit, CAS-Nr. 77536-68-6.

II) Senkung des Expositionshöchstwertes von Asbest am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ (TWA) und Umstieg des Messverfahrens auf Elektronenmikroskopie

Wenn Mitgliedsstaaten diese Messung nicht vorschreiben, muss der Grenzwert pauschal auf 0,002 Fasern pro cm³ (TWA) gesenkt werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Grenzwerte in nationales Recht zu überführen, und sechs Jahre, um neue Messverfahren einzuführen.

III) Regelungen hinsichtlich besserer Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und sichere Reinigung der Kleidung; Schulung/Unterweisung und Tragen von geeigneter persönliche Schutzausrüstung für Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind.

IV) Einholung einer Genehmigung durch Unternehmen bei nationaler Behörde für Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten.

V) Identifizierung von Materialien durch den Arbeitgeber vor Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten bei Gebäuden, die vor dem Inkrafttreten des nationalen Asbestverbots gebaut wurden.

VI) Führen eines Registers aller Fälle von medizinisch diagnostizierten asbestbedingten Berufskrankheiten durch die Mitgliedsstaaten.

VII) Führen eines Verzeichnisses über Arbeitnehmer (Art, Dauer, Gefährdung), die bei ihrer Arbeit Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, durch Arbeitgeber.

Stand: 06.12.2023

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