Zum Inhalt springen
Außenansicht eines modernen Gebäudes, im Vordergrund verschwommen Sträucher
© Stefan Fürtbauer, JvM | WKO

Nachrüsten von Ladepunkten bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen

Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 setzt EU-Gebäude-RL um

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 15.11.2022

Die Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 regelt, dass bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Jänner 2025 mindestens ein Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW nachzurüsten ist. Diese Bestimmung wurde in Umsetzung von Vorgaben des Artikel 8 Abs. 3 Gebäude-RL erlassen. 

Die Änderungen wurden am 14. November 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht und treten mit 15. November 2022 in Kraft.

Betroffen sind alle, die in Oberösterreich Bauten planen, errichten und betreiben. 

Bitte beachten Sie die KMU-Ausnahme im § 20 Abs. 3.  

Weitere interessante Artikel
  • Ausschnitt eines weißen Elektroautos beim Stromtanken aus einer Ladesäule, im Hintergrund Weizenfeld und grünbewachsenen Hügel unter blauem Himmel
    Harmonisierte Normen für flache flexible Leitung und Ladeleitung für Elektrofahrzeuge
    Weiterlesen
  • Person blickt durch Mikroskop
    CE: Normen für Biotechnologie – Biobanking
    Weiterlesen