Zum Inhalt springen
Mehrere sitzende Personen in Rückenansicht, im Hintergrund verschwommen Personen auf Bühne
© kasto | stock.adobe.com

Änderung der Veranstaltungssicherheitsverordnung

LGBl. Nr. 20/2019

Lesedauer: 1 Minute

Die oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung wird mit LGBl. Nr. 20/2019 dahingehend verändert, dass das Aufstellen bzw. der Aufbau Fliegender Bauten im Schutzstreifen unterhalb von Hochspannungsfreileitungen (Nennspannung über 1 kV), sofern dazu nicht vom Betreiber der Hochspannungsfreileitung eine konkrete schriftliche Zustimmung vorliegt, verboten ist.

Weiters wird die Wortfolge „Obersten Nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport (OSK)“ durch „Austrian Motorsport Federation (AMF)“ ersetzt.

Die Novelle wurde am 28. Februar 2019 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist ohne weitere Übergangsbestimmungen am 1. März 2019 in Kraft getreten. Betroffen sind Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren oder durchführen bzw. in deren Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden.

Weitere Informationen:

Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2021

Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung

Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Land OÖ - Informationen zum Veranstaltungssicherheitsgesetz


Stand: 01.04.2022

Weitere interessante Artikel
  • CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
    Streichung von Verweisen auf Normen der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Liste
    Weiterlesen
  • Zwei Personen in weißem Schutzanzug mit Brille und FFP-Maske führen Reinigungsarbeiten in einer Brauerei durch und blicken dabei auf ein Tablet
    Erlässe der Arbeitsinspektion - GKV 2018 und Ausnahme zum Trinkverbot
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe
    Weiterlesen