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Mehrere sitzende Personen in Rückenansicht, im Hintergrund verschwommen Personen auf Bühne
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Änderung der Veranstaltungssicherheitsverordnung

LGBl. Nr. 20/2019

Lesedauer: 1 Minute

Die oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung wird mit LGBl. Nr. 20/2019 dahingehend verändert, dass das Aufstellen bzw. der Aufbau Fliegender Bauten im Schutzstreifen unterhalb von Hochspannungsfreileitungen (Nennspannung über 1 kV), sofern dazu nicht vom Betreiber der Hochspannungsfreileitung eine konkrete schriftliche Zustimmung vorliegt, verboten ist.

Weiters wird die Wortfolge „Obersten Nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport (OSK)“ durch „Austrian Motorsport Federation (AMF)“ ersetzt.

Die Novelle wurde am 28. Februar 2019 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist ohne weitere Übergangsbestimmungen am 1. März 2019 in Kraft getreten. Betroffen sind Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren oder durchführen bzw. in deren Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden.

Weitere Informationen:

Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2021

Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung

Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Land OÖ - Informationen zum Veranstaltungssicherheitsgesetz


Stand: 01.04.2022

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