Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für gewisse Bauprodukte
Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450
Lesedauer: 1 Minute
12.12.2025
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 66 Europäische Bewertungsdokumente angenommen.
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Zu Details siehe Beschluss selbst.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. November 2025 kundgemacht und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Balkon- und Terrassenverglasungssysteme ohne vertikale Rahmen und außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht und andere Bauprodukte
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung