Naturschutzgebiet „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee
Einbeziehung der angrenzenden Land- und Versumpfungsbereiche des bereits geschützten Vorderen und des Hinteren Langbathsees
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Das Land Oberösterreich hat die Verordnung, mit der die „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee als Naturschutzgebiet festgestellt werden, veröffentlicht.
Damit werden neben den bereits durch die Seen-Naturschutzgebieteverordnung geschützten Vorderen und Hinteren Langbathseen auch angrenzende Land- und Versumpfungsbereiche in das Naturschutzgebiet einbezogen. Das Naturschutzgebiet wird rechtlich aus der Seen-Naturschutzgebieteverordnung herausgelöst und als eigenständiges Gebiet verordnet.
Gestattete Eingriffe wurden in der Verordnung geregelt.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Langesetzblatt in Kraft, das ist der 28.11.2025. Betroffen sind alle Unternehmen, die im Naturschutzgebiet tätig sind oder tätig werden wollen.
Links
- LGBl. Nr. 89/2025 - Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee als Naturschutzgebiet festgestellt werden
- Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Informationen Land OÖ zu Natur und Landschaft