Änderungen OÖ Bodenschutzgesetz
Neuerungen u.a. in den Bereichen Sachkundeausweis, Aufzeichnungspflichten für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Reduktion der Berichtspflichten
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08.01.2026
Das Bodenschutzgesetz verfolgt grundsätzlich die Ziele der Erhaltung des Bodens, der Verbesserung und der Wiederherstellung der Bodengesundheit sowie des Schutzes der Bodengesundheit vor schädlichen Einflüssen.
Zu Neuerungen kommt es nun unter anderem in folgenden Bereichen:
- Sachkundeausweis (etwa Ausstellung in elektronischer Form; Ausstellung eines vorläufigen Sachkundeausweises)
- Aufzeichnungspflichten über das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln
- Reduktion von Berichtspflichten der Landesregierung (etwa Entfall der Erstellung der Bodenbilanz und des Bodeninformationsberichts)
Die Novelle tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft, das ist der 19. Dezember 2025. Abweichend davon tritt § 18a (Aufzeichnungen) mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Links
- Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2025)
- Informationen zum Bodenschutzgesetz 1991 auf den Seiten des Landes OÖ