Zum Inhalt springen
Detailansicht gehäufter grauschwarzer Stäbe aus Blei
© clsdesign | stock.adobe.com

Berichtigung EU-Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und Diisocyanate

Lesedauer: 1 Minute

11.06.2024

Am 24.05.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/869 kundgemacht. Auf der Seite 10, Anhang II Nr. 2 Tabelle Spalte „Grenzwerte“ muss es in den Spalten „8 Stunden“ und „Kurzzeit“ anstatt „μg/m3 “ „mg/m3“ heißen.

Diese Änderungen gelten für alle Betriebe, die Blei und Diisocyanate einsetzen bzw. wo Emissionen davon auftreten.

Links:

Weitere interessante Artikel
  • Person mit gelben Schutzhelm, Sonnenbrille und karierter Jacke steht in einem Dachausbau aus Holz
    OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2024 verlautbart
    Weiterlesen
  • Person mit grünen Gummihandschuhen steht auf Baugerüst vor Hausfassade blickt nach oben und greift nach schwarzweiser Isoliermatte, im Hintergrund Isolierpaneele an Hausfassade angebracht
    Beschluss zur Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente bestimmter Bauprodukte
    Weiterlesen
  • CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
    Streichung von Verweisen auf Normen der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Liste
    Weiterlesen