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Detailansicht gehäufter grauschwarzer Stäbe aus Blei
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Berichtigung EU-Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und Diisocyanate

Lesedauer: 1 Minute

11.06.2024

Am 24.05.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/869 kundgemacht. Auf der Seite 10, Anhang II Nr. 2 Tabelle Spalte „Grenzwerte“ muss es in den Spalten „8 Stunden“ und „Kurzzeit“ anstatt „μg/m3 “ „mg/m3“ heißen.

Diese Änderungen gelten für alle Betriebe, die Blei und Diisocyanate einsetzen bzw. wo Emissionen davon auftreten.

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