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Person mit grünen Gummihandschuhen steht auf Baugerüst vor Hausfassade blickt nach oben und greift nach schwarzweiser Isoliermatte, im Hintergrund Isolierpaneele an Hausfassade angebracht
© Ingo Bartussek | stock.adobe.com

Beschluss zur Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente bestimmter Bauprodukte

Der Beschluss betrifft Produkte wie Isolierfolien als Barriere gegen Substanzen mit Bedeutung für die Raumluftqualität und Folien auf Basis von Polyethylenterephthalat mit Beschichtung für Isolierglaseinheiten und andere Bauprodukte

Lesedauer: 1 Minute

14.05.2025

Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt: 

„030310-00-0605 Isolierfolien als Barriere gegen Substanzen mit Bedeutung für die Raumluftqualität“
„030684-00-0404 Folien auf Basis von Polyethylenterephthalat mit Beschichtung für Isolierglaseinheiten“
„030927-00-0404 Mit Klebstoff beschichtete Polymerfolien zur Verwendung auf Glas in Gebäuden“
„040011-01-1201 Vakuumisolationspaneele mit werkseitig aufgebrachten Schutzschichten (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 040011-00-1201‘)“
„040949-00-1201 Mineralisch gebundene Holzspanplatten“
„042051-00-0502 Naturkorkbasierte Matten zur Wärme- und Trittschalldämmung“
„042461-00-1201 Hydrophiles Wärmedämmprodukt aus Mineralwolle zur Wasserspeicherung auf Gründächern und ähnlichen Anwendungen“
„130089-01-0304 Strukturelles keilgezinktes Vollholz, nass, kalt oder nass-kalt verleimt (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 130089-00-0304‘)“
„180017-00-0704 Kammern und Endkappen für ein unterirdisches Regenwasserrückhalte- oder -speichersystem“
„210195-00-0404 Ultradünne Natursteinplatten für Innen- und Außenwandverkleidungen und Bedachungen“
„230328-00-0108 Gummimodifizierte Bitumenbindemittel“
„260054-00-0301 Schwindreduzierender Zusatz für Beton“
„330284-00-0604-v01 Variante: Kunststoffdübel für redundante nichttragende Systeme zur Verwendung in Beton und Mauerwerk bei Brandeinwirkung“
„340376-00-0111 Vorgefertigte Boden- und Wasserbarrieresysteme aus Polyvinylchlorid“

Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 7.5.2025 kundgemacht. Er betrifft Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

Links

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/871 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Isolierfolien als Barriere gegen Substanzen mit Bedeutung für die Raumluftqualität und Folien auf Basis von Polyethylenterephthalat mit Beschichtung für Isolierglaseinheiten und andere Bauprodukte
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Verordnung 2011/305/EU zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
  • WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung

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