CE: Änderungen hinsichtlich Cybersicherheit bei Fahrzeugen der Klasse L (Motorräder, Mopeds, Quads etc.) und eCall-Systemen
Umsetzung der UN-Regelung Nr. 155 und neuer Normen für technische Spezifikationen
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Delegierte Verordnung (EU) 2025/1455
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1535
Der Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 155 über die Cybersicherheit und das Cybersicherheitsmanagementsystem wurde um Anforderungen an die Cybersicherheit von Fahrzeugen der Klasse L (zwei- und dreirädrige sowie vierrädrige Fahrzeuge) erweitert. Damit die UN-Regelung Nr. 155 für Fahrzeuge der Klasse L in der Union gilt, muss in die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission ein Verweis auf sie aufgenommen werden.
Dies gilt für neue neue Fahrzeugtypen ab dem 11. Dezember 2027 und für bestehende Fahrzeugtypen ab dem 11. Juni 2029.
Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen, werden von der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die in Artikel 3 Nummer 94 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Fahrzeuge der Klasse L1e, die für den Pedalantrieb ausgelegt sind.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1871 wurde am 28. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Artikel 1 Absätze 2 und 3 gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2027.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1455 wurde am 29. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1871
Nach der Verordnung (EU) 2015/758 müssen alle neuen Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 mit einem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüstet sein.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79 der Kommission wurden detaillierte technische Anforderungen und Prüfverfahren für die Genehmigung von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen und von mit solchen Systemen ausgerüsteten Kraftfahrzeugen festgelegt. Diese technischen Anforderungen und Prüfverfahren sollten überarbeitet werden, um Technologieneutralität zu gewährleisten und eine technologieunabhängige Umsetzung der Prüfverfahren zu ermöglichen.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat die neuen Normen EN 17184:2024 und EN 17240:2024 angenommen, die an die technischen Spezifikationen CEN/TS 17184:2022 und CEN/TS 17240:2018 anschließen. Die neue Fassung der Norm EN 16072:2025 enthält zudem einschlägige Änderungen für eCall. Dementsprechend sollten die Verweise auf die jeweiligen technischen Spezifikationen und Normen in Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2015/758 aktualisiert werden.
Um eine einheitliche Struktur der Prüfverfahren in allen Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79 zu gewährleisten, sollte in diesen Anhängen klar zwischen den Prüfbedingungen, den Prüfverfahren und der Bewertung unterschieden werden.
Änderungen der Verordnungen (EU) 2015/758 und (EU) 2015/79 siehe in Delegierter Verordnung (EU) 2025/1871 selbst.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1535 wurde am 29. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Von den Verordnungen betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1455 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 im Hinblick auf die Festlegung technischer Anforderungen und Prüfverfahren zum Schutz von Fahrzeugen der Klasse L vor Cyberangriffen
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1535 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/2847 hinsichtlich einer Ausnahme von der Anwendung der genannten Verordnung für bestimmte Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1871 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/758 hinsichtlich der Normen für eCalls und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79 hinsichtlich der technischen Anforderungen und Prüfverfahren für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen, die mit auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen ausgerüstet sind
- UN-Regelung Nr. 155
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
- Verordnung (EU) 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
- Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen
- Verordnung (EU) 2015/758 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung