Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 zur neuen EU-Batterienverordnung
Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten an die EK
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Mit der neuen EU-Batterienverordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, gewisse Daten zu veröffentlichen und an die EU-Kommission zu melden. Das sind beispielsweise Daten über die Menge der auf dem Markt bereitgestellten Batterien, Sammelquoten oder Recyclingeffizienzen. Im Zuge dessen müssen sich die Mitgliedstaaten eines festgelegten Datenformats bedienen.
Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 werden dieses Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten festgelegt.
Die Durchführungsverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Das ist der 11.12.2025.
Die Vorschriften sind an die Mitgliedstaaten adressiert.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 der Kommission vom 13. November 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Formats für die Meldung von Daten sowie der Bewertungsmethoden und operativen Bedingungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien
- EU-Batterienverordnung 2023/1542 (EU-Rechtsakt)
- Übersicht zur neuen EU-Batterienverordnung auf den Seiten der WKOÖ
- BMLUK-Info zu den Übergangsregelungen zur neuen EU-Batterienverordnung
- BMLUK-Info zu Elektrogeräten und Batterien