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Nahaufnahme von verschiedenen Batterien
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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 zur neuen EU-Batterienverordnung

Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten an die EK

Lesedauer: 1 Minute

10.12.2025

Mit der neuen EU-Batterienverordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, gewisse Daten zu veröffentlichen und an die EU-Kommission zu melden. Das sind beispielsweise Daten über die Menge der auf dem Markt bereitgestellten Batterien, Sammelquoten oder Recyclingeffizienzen. Im Zuge dessen müssen sich die Mitgliedstaaten eines festgelegten Datenformats bedienen.  

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 werden dieses Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten festgelegt. 

Die Durchführungsverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Das ist der 11.12.2025.  

Die Vorschriften sind an die Mitgliedstaaten adressiert.  

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