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Person mit gelben Schutzhelm, Sonnenbrille und karierter Jacke steht in einem Dachausbau aus Holz
© Tomasz Zajda| stock.adobe.com

OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2024 verlautbart

Einhaltung der festgelegten Mindesthygieneanforderungen betreffend die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die Bautechnikverordnungsnovelle 2024 dient der formalen Umsetzung von Artikel 11 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2020/2184/EU über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch betreffend die Einhaltung der festgelegten Mindesthygieneanforderungen aus Durchführungsrechtsakten.  

Die Änderungen wurden am 15. Februar 2024 im Landesgesetzblatt kundgemacht und treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Betroffen sind alle, die in Oberösterreich Bauten planen, errichten und betreiben. 

 

 

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