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Oö. Digitalisierungsgesetz 2023

Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Behördenverfahren

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Das Oö. Digitalisierungsgesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Behördenverfahren, um das komplette Verfahren online – und damit rascher und einfacher - abwickeln zu können. Es ändert das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, das Oö. Aufzugsgesetz 1998, die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Bautechnikgesetz 2013, das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, das Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006, das Oö. Raumordnungsgesetz 1994, das Oö. Starkstromwegegesetz 1970, das Oö. Straßengesetz 1991 und das Oö. Umweltschutzgesetz 1996.  

Für die Einreichung und Verfahrensabwicklung werden daher folgende relevante Änderungen im Rahmen des Gesetzes eingebracht:

  • Veröffentlichung bestimmter Inhalte primär im Internet (zB elektronische Amtstafel)
  • Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage von mehrfachen Ausfertigungen im Fall der Teilnahme am elektronischen Zustellverkehr
  • Gesetzliche Legitimation automationsunterstützter Abfragen von Datenbanken und Registern (Once-Only-Prinzip) (zB Melderegister, Grundbuch, Katastralmappe, Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister, Bodenschätzungskarte, Insolvenzdatei, Firmenbuch, Vereinsregister, Unternehmensregister, Zentrale Evidenz, Indirekteinleiterkataster)
  • Verankerung des Register- und Systemverbunds
  • Technologieneutralität
  • Begleitregelungen zur Verordnung (EU) 2019/1010 (Berichterstattungspflichten mit Umweltbezug)

Ergänzende Änderungen

  • Anpassungen im Oö. Raumordnungsgesetz 1994 hinsichtlich Photovoltaikanlagen (§§ 21 und 30a) und Erhaltungsbeitrag (§ 28) (Aussetzen der Indexerhöhung des Erhaltungsbeitrags für das Jahr 2023). 

Dieses Gesetz betrifft alle Betriebe bei der Abwicklung landesrechtlicher Verfahren.

Das Oö. Digitalisierungsgesetz 2023 wurde am 20. Dezember 2022 kundgemacht. Die Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.  

Rechtsgrundlage:

Link:

Weitere Informationen: 

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