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ROHS-Richtlinie: Änderungen bei Blei in hochschmelzenden Loten, Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik sowie Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer

Änderungen in Anhang III der ROHS-Richtlinie durch drei Delegierte Richtlinien 

Lesedauer: 1 Minute

10.12.2025

Mit den drei Delegierten Richtlinien wird die ROHS-Richtlinie (2011/65/EU) geändert. Die ROHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Es gibt aber Ausnahmen – die Beschränkungen gelten nicht für bestimmte Verwendungen, die im Anhang III der ROHS-Richtlinie aufgeführt sind.  

Mit den drei Delegierten Richtlinien wird nun der Anhang III in Bezug auf Blei in hochschmelzenden Loten, Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik sowie Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer geändert. 

Die Delegierten Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten adressiert. In weiterer Folge sind Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten betroffen.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, um die Delegierten Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Die österreichische Elektroaltgeräteverordnung hat zu diesem Zweck einen Verweis in § 4 Abs 2a EAG-VO. 

Die Delegierten Richtlinien treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Das ist der 11.12.2025.  

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