Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Mitteilung der Kommission soll Klarheit und ein Richtmaß schaffen
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Die Mitteilung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (C/2025/3962) beruht auf Bestimmungen des Unionsrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie der Rechtsprechung des EuGH und befasst sich mit der Frage, wie die Öffentlichkeit Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen von Behörden vor einem Gericht oder einer ähnlichen Stelle anfechten kann. Weitere Themen sind Klagebefugnis, Intensität der rechtlichen Prüfung und wirksamer Rechtsschutz durch die nationalen Gerichte sowie bestimmten anderen Schutzmechanismen.
Die Mitteilung soll Klarheit und ein Richtmaß für folgende Akteure enthalten:
- nationale Behörden, die für die Anwendung des Umweltrechts der EU zuständig sind;
- nationale Gerichte, die die Einhaltung des EU-Rechts garantieren und befugt sind, Fragen zur Gültigkeit und Auslegung des EU-Rechts vor den EuGH zu bringen;
- die Öffentlichkeit, insbesondere Einzelpersonen und Umweltorganisationen;
- Wirtschaftsteilnehmer, die ein gemeinsames Interesse an berechenbarer Rechtsanwendung haben.
Die Mitteilung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.
Links:
- Mitteilung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten C/2026/3962
- Information zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bei oesterreich.gv.at
- Informationen zur Aarhus-Konvention auf oesterreich.gv.at
- Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft