Rechtliche Verpflichtung als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Wann Sie laut DSGVO Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung verarbeiten dürfen
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Allgemeine Informationen zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn Ihr Unternehmen diese benötigt, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Unternehmen sind also gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Beispiel
Melde-, Anzeige- und Auskunftspflichten von Mitarbeiterdaten nach den §§ 33 ff ASVG an die Krankenversicherungsträger oder Aufbewahrungspflichten nach der Bundesabgabenordung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- Was ist eine rechtliche Verpflichtung?
- Was muss in der rechtlichen Verpflichtung geregelt sein?
- Eignet sich die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung für Ihre Zwecke?
Was ist eine rechtliche Verpflichtung?
Unter einer rechtlichen Verpflichtung versteht die DSGVO folgende Arten von Rechtsvorschriften:
- Gesetz
- Verordnung
- Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen (unter Beachtung der Vorgaben des Art. 88 Abs. 2 DSGVO)
Was muss in der rechtlichen Verpflichtung geregelt sein?
Aus der Rechtsvorschrift muss sich die Verpflichtung zur Datenverarbeitung unmittelbar selbst ergeben.
Beispiel
§ 132 Bundesabgabenordnung verpflichtet das Unternehmen u. a. ausdrücklich dazu, Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren. Damit ordnet die Bundesabgabenordnung eine Datenverarbeitung (hier: Speicherung) an.
Eignet sich die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung für Ihre Zwecke?
Sie sollten prüfen, ob tatsächlich eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie prüfen, ob Sie sich auf eine andere Form der rechtlichen Erlaubnis stützen können.
Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- DSGVO Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
Kontakt für Rückfragen
Wenn Sie weitere Fragen zu „Rechtliche Verpflichtung als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ haben, wenden Sie sich bitte an dsgvo4kmu@wko.at. Wir sind gerne für Sie da.