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Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
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Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Kollektivvertrag Filmberufe und Allgemeiner KV Film- und Musikwirtschaft

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 3 Minuten

28.11.2025

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.

Kollektivvertrag für Filmberufe 2025

Folgende Änderungen in Bezug auf die Mindestgagentarife gelten ab 1.1.2025:

Der Fachverband Film/Musik und die Younion haben sich auf folgendes Ergebnis geeinigt:

  • Als Geltungsbeginn wird der 1.1.2025 vereinbart
  • Erhöhung der Mindestgagentarife der Wochengage auf Basis der 40-stündigen Normalarbeitszeit bis zu einer Höhe von EUR 770,00 um einen Sockelbetrag von EUR 30,00
  • Zusammenführung der beiden bisherigen Filmberufe Filmaushilfskraft (5) und Filmaushilfskraft (6) zu einem Filmberuf (höhere Gage) und Erhöhung um +3,80 %
  • Erhöhung der Mindestgagentarife für alle anderen Filmberufe um +3,80 %
  • Definition der Zuschlagsberechnung im KV: Grundlage für die Berechnung von Zuschlägen ist der Stundenlohn des Mindestgagentarifs der 40-Stunden-Woche (siehe Änderungen in den §§ 10 und 11).
  • Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
  • Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld

Kollektivvertragstext, Mindestgagen:

Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2026

  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II und M 1 um +2,6 %
  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen III und IV und M II o.F. und M II m.F. und M III um +2,4 %
  • Anhebung der KV-Gehälter in der Verwendungsgruppe V und VI um 2,1 %
  • Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,6 %
  • Anhebung der entsprechenden Zulagen um 2,6 % (ausgenommen KM-Geld und Diäten) 
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung der IST-Löhne und der IST-Gehälter 
  • Diäten: Es gelten die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld
  • Kilometergeld: Es gilt das ab 1.1.2026 geltende amtliche Kilometergeld 
  • Die Sozialpartner haben eine Regelung im KV zur Rufbereitschaft aufgenommen. Diese wird mit € 4,00 (brutto)/Stunde vergütet. Vereinbarungen darüber sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.
  • Inkrafttreten 1.1.2026

Kollektivvertragstext, Lohn- und Gehaltstabellen:

KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2026

JahrKV- ErhöhungIST-ErhöhungAnmerkung
2026In Bezug auf die IST-Gehälter und die IST-Löhne wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
2,60 %Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II und M 1 um +2,6 %
Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,6 %
2,40 %Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen III und IV und M II o.F. und M II m.F. und M III um +2,4 %
2,10 %Anhebung der KV-Gehälter in der Verwendungsgruppe V und VI um 2,1 %
Anhebung der entsprechenden Zulagen um 2,6 % (ausgenommen KM-Geld und Diäten)
Diäten: Es gelten die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld
Kilometergeld: Es gilt das geltende amtliche Kilometergeld
Lohntabelle: nach der lit. h) "Diäten" wird eine lit. i) einzufügen welche lautet:
"i) Rufbereitschaft/Stunde  € 4,00 brutto"
"§ 6 Abs. 10 lautet: Vereinbarungen über Rufbereitschaft nach § 20a Abs 1 AZG sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln."
2025zw. 4,3 und 4,5 %3 %Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um 4,5 % erhöht
20249,8 %––Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen.
20236,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
20222,05 %1,80 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20211,45 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20202,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20192,80 %2,30 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20182,60 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20171,25 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20161,45 %1,25 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
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