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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Stellungnahme Grundumlage Fachgruppe  Personenberatung und -betreuung

Begründung für die Anpassung der Grundumlagen in der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Salzburg

Lesedauer: 1 Minute

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25.03.2026

Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung erhebt seit ihrem Bestehen im Jahr 2015 unveränderte Grundumlagen. Diese betragen derzeit:

  • 99 Euro bei den Lebens- und Sozialberater:innen,
  • 70 Euro bei der Organisation von Personenbetreuung,
  • 70 Euro bei den selbständigen Personenbetreuer:innen. 

Eine Anpassung dieser Beträge ist aus folgenden Gründen erforderlich:

1. Inflationsentwicklung

  • Seit 1995 liegt die durchschnittliche jährliche Inflation in Österreich bei rund 2–3 %.
  • Zwischen 2015 und 2024 beträgt die kumulierte Teuerung laut Statistik Austria über 30 %.
  • Rechnet man die seit 2015 unveränderten Grundumlagen mit dieser Inflation hoch, müssten die Beiträge heute je nach Ausgangsbetrag um 30–40 % höher liegen.
  • Die vorgeschlagene Anpassung (z. B. von 99 Euro auf 150 Euro) bedeutet somit nicht eine übermäßige Mehrbelastung, sondern eine notwendige Wertsicherung

2. Gestiegene Kostenstrukturen

  • Personalkosten in der Fachgruppen- und Kammerorganisation sind durch beispielsweise, Lohnnebenkosten und Sozialleistungen spürbar gestiegen.
  • Auch die Sachkosten für Verwaltung, IT, Energie, Kommunikation und Veranstaltungsorganisation haben sich erheblich erhöht.
  • Gleichzeitig wurde das Serviceangebot für Mitglieder laufend erweitert (Rechtsberatung, Informationsveranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit, Interessensvertretung).

3. Notwendigkeit differenzierter Anpassungen

  • Bei den Lebens- und Sozialberater:innen ist eine Anpassung von 99 Euro auf 150 Euro erforderlich, um die spezifischen Beratungs- und Serviceangebote dieser Berufsgruppe aufrechtzuerhalten.
  • Bei den Unternehmen der Organisation von Personenbetreuung wird die Grundumlage von 70 Euro auf 130 Euro erhöht, da hier besonders intensive Unterstützungs- und Vertretungsleistungen notwendig sind.
  • Bei den selbständigen Personenbetreuer:innen erfolgt eine maßvolle Anpassung von 70 Euro auf 90 Euro, um auch in dieser Berufsgruppe eine solide finanzielle Basis für Service- und Interessensvertretung sicherzustellen.

4. Sicherung der Handlungsfähigkeit der Fachgruppe

  • Ohne eine Anpassung der Grundumlagen ist die Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsniveaus mittelfristig nicht möglich.
  • Die vorgeschlagenen Erhöhungen stellen sicher, dass die Fachgruppe auch weiterhin eine starke Stimme in der Interessensvertretung bleibt und die Mitglieder kompetent unterstützt.

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