Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe
Stellungnahme Grundumlage Fachgruppe Personenberatung und -betreuung
Begründung für die Anpassung der Grundumlagen in der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Salzburg
Lesedauer: 1 Minute
Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden.
Erneut versuchen
0:00
0:00
25.03.2026
Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung erhebt seit ihrem Bestehen im Jahr 2015 unveränderte Grundumlagen. Diese betragen derzeit:
- 99 Euro bei den Lebens- und Sozialberater:innen,
- 70 Euro bei der Organisation von Personenbetreuung,
- 70 Euro bei den selbständigen Personenbetreuer:innen.
Eine Anpassung dieser Beträge ist aus folgenden Gründen erforderlich:
1. Inflationsentwicklung
- Seit 1995 liegt die durchschnittliche jährliche Inflation in Österreich bei rund 2–3 %.
- Zwischen 2015 und 2024 beträgt die kumulierte Teuerung laut Statistik Austria über 30 %.
- Rechnet man die seit 2015 unveränderten Grundumlagen mit dieser Inflation hoch, müssten die Beiträge heute je nach Ausgangsbetrag um 30–40 % höher liegen.
- Die vorgeschlagene Anpassung (z. B. von 99 Euro auf 150 Euro) bedeutet somit nicht eine übermäßige Mehrbelastung, sondern eine notwendige Wertsicherung.
2. Gestiegene Kostenstrukturen
- Personalkosten in der Fachgruppen- und Kammerorganisation sind durch beispielsweise, Lohnnebenkosten und Sozialleistungen spürbar gestiegen.
- Auch die Sachkosten für Verwaltung, IT, Energie, Kommunikation und Veranstaltungsorganisation haben sich erheblich erhöht.
- Gleichzeitig wurde das Serviceangebot für Mitglieder laufend erweitert (Rechtsberatung, Informationsveranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit, Interessensvertretung).
3. Notwendigkeit differenzierter Anpassungen
- Bei den Lebens- und Sozialberater:innen ist eine Anpassung von 99 Euro auf 150 Euro erforderlich, um die spezifischen Beratungs- und Serviceangebote dieser Berufsgruppe aufrechtzuerhalten.
- Bei den Unternehmen der Organisation von Personenbetreuung wird die Grundumlage von 70 Euro auf 130 Euro erhöht, da hier besonders intensive Unterstützungs- und Vertretungsleistungen notwendig sind.
- Bei den selbständigen Personenbetreuer:innen erfolgt eine maßvolle Anpassung von 70 Euro auf 90 Euro, um auch in dieser Berufsgruppe eine solide finanzielle Basis für Service- und Interessensvertretung sicherzustellen.
4. Sicherung der Handlungsfähigkeit der Fachgruppe
- Ohne eine Anpassung der Grundumlagen ist die Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsniveaus mittelfristig nicht möglich.
- Die vorgeschlagenen Erhöhungen stellen sicher, dass die Fachgruppe auch weiterhin eine starke Stimme in der Interessensvertretung bleibt und die Mitglieder kompetent unterstützt.