Lesereisen Oberösterreich Herbst 2026
Autor:innen, Termine, Förderungen und Stornobedingungen
Lesedauer: 1 Minute
Für Herbst 2026 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.
In Oberösterreich können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise mit beiliegenden Anmeldeformularbuchen:
| Autor:innen | Termine |
|---|---|
| Addai Patrick | 28.09.-30.09. und 19.10.-21.10. und 30.11.-02.12. und 09.12.-11.12 |
| 12.10.-14.10. und 09.11.-11.11. und 14.12.-16.12. | |
| Fabsits Tanja | 16.09.-18.09. und 18.11.-20.11. |
| Hämmerle Susa | 25.11.-27.11. |
| Hubka Christine | 05.10.-09.10. |
| Klementovic Roman | 03.11.-05.11. und 23.11.-26.11. und 09.12.-11.12. |
| Mauz Christoph | 29.09.-01.10 |
| Schachinger-Pusiol Marlen | 21.10.-23.11. |
| Schinko Barbara | 16.11.-20.11. |
| Walenta Astrid | 10.11.-12.11. |
Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.
Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.
Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel
Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn eine/ein Autor:in mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:
Förderung Honorar*): € 60,00 pro Lesung.
Reisekosten Autor:innen: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,25 pro km.
Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.
Nächtigungskosten Autor:in: € 50,00 pro Nächtigung
Förderung Nächtigungskosten*): € 50,00 pro Nächtigung.
Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.
Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).
*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Stornobedingungen
Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.
Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
Anmeldung
Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 25. September 2026 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).