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Das Fachkräftestipendium

Voraussetzungen - Dauer - Höhe - Leistungsnachweis

Ein Fachkräftestipendium kann für Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2023 beginnen und für Branchen, in denen Fachkräfte fehlen, beantragt werden, gewährt werden.

Voraussetzungen

Arbeitslose Personen oder unselbständig Erwerbstätige, die ihr Arbeitsverhältnis karenziert haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Fachkräftestipendiums stellen.

Selbständig Erwerbstätige müssen für die Dauer der Ausbildung ihre Gewerbeberechtigung ruhend melden.

Vorsicht!
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist möglich, dies auch bei jenem Arbeitgeber, dessen Arbeitsverhältnis karenziert ist. Bei einem Entgeltbezug über der Geringfügigkeitsgrenze wird das Stipendium für den betreffenden Zeitraum eingestellt  Wenn nötig kann der Förderungsfall um diese Beschäftigungstage verlängert werden.

Zudem müssen nachstehende Voraussetzungen vorliegen:

  • 4 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensions-versicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre
  • Qualifikation unter dem Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau,
  • Nachweis einer allfällig erforderlichen Aufnahmeprüfung oder Erfüllung sonstiger Aufnahmevoraussetzungen bzw. Absolvierung einer Bildungs- und Karriereberatung, sowie Glaubhaftmachung der Eignung, sofern keine Aufnahmeprüfung erforderlich ist,
  • Wohnsitz in Österreich,
  • Nachweis der Ausbildungsfortschritte.

Der Antrag auf Gewährung eines Fachkräftestipendiums wird bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS, die für den Antragsteller zuständig ist, gestellt.

Dauer und Höhe des Fachkräftestipendiums

Das AMS unterstützt nur die in der Ausbildungsliste (https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/001_fks_liste.pdf) genannten Ausbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Monaten und einer Höchstdauer von 3 Jahren. Weiters muss die Ausbildung mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz und beträgt 2023 mindestens € 35,20 pro Tag.

Ist der Arbeitslosengeldanspruch oder die Notstandshilfe gleich hoch oder höher als der Ausgleichszulagenrichtsatz, gebührt das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe anstelle des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Hat der Förderwerber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, gebührt jedenfalls obiger Ausgleichszulagenrichtsatz.

AMS-Beratung vor Beginn der Förderung

Spätestens 1 Tag  und frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung hat ein Beratungsgespräch beim AMS zu erfolgen. Das Beratungsgespräch dient dazu, die Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und über die Unterschiede zwischen Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium zu informieren.

Beachte!
Seit 2022 kann ein Antrag auf ein Fachkräftestipendium nur mehr vor Ausbildungsbeginn beantragt werden.

Leistungsnachweis

Das Fachkräftestipendium ist an den Nachweis des positiven Ausbildungsfortschritts gebunden, welcher in regelmäßigen Abständen (alle 6 Monate) dem AMS zu bescheinigen ist. Gibt es kein Zeugnis und ist auch keine andere Bescheinigung des Ausbildungserfolgs möglich, tritt an dessen Stelle ein Teilnahmenachweis (mindestens 75% Anwesenheit während der Ausbildung).

Absolviert der Förderwerber einen Ausbildungsabschnitt negativ, wird das Stipendium eingestellt, wenn die Ausbildung samt der Wiederholung nicht innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen werden kann. Die Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts ist während der gesamten Ausbildung jedenfalls nur einmal möglich. 

Beispiel:
Beginn der Ausbildung:       2.9.2023
Ende der Ausbildung:          26.6.2025

Eine Wiederholung ist möglich. Das Stipendium kann jedoch nur weiter gewährt werden, wenn die Ausbildung trotz Wiederholung spätestens bis zum 1.9.2027 (4 Jahre) abgeschlossenwerden kann. Das Stipendium kann jedoch trotzdem nur für 3 Jahre gewährt werden. 


Stand: