Jugendliche Person mit langen braunen Haaren sitzt gemeinsam mit anderen Jugendlichen wartend bei einer Fensterfront
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Wissenswertes rund um das Pflichtpraktikum von Schülern

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Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund. Häufig bezeichnet man diese Pflichtpraktikanten auch als Ferialpraktikanten, da solche Pflichtpraktika vorwiegend in den Ferien gemacht werden.

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Stand: 01.02.2024

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