Nebenverdienstgrenzen 2023

Studenten Familienbeihilfe/Stipendium - Kinderbetreuungsgeld - Ehegatten / Alleinverdienerabsetzbetrag - Pensionisten - Arbeitslose

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Studenten/Familienbeihilfe


Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr: € 15.000


Erläuterungen: 

  • Seit dem 1.1.2001 gibt es keine monatliche Betrachtungsweise mehr. Vielmehr ist mit diesem Zeitpunkt eine sog. „Jahresdurchrechnung“ eingeführt worden. 
  • Informationen dazu auch unter der Internetseite des Bundesministeriums

Tipp!

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist ab 2013 nur mehr der Überschreitungsbetrag und nicht die gesamte Familienbeihilfe zurückzuzahlen.

Studenten/Stipendium

Tätigkeit maximales Jahreseinkommen
selbständige und/oder unselbständige Tätigkeit € 15.000 

Erläuterungen:

  • Die jährliche Zuverdienstgrenze für Studierende beträgt € 15.000 (ab dem Kalenderjahr 2021); wird nicht während des ganzen Jahres Studienbeihilfe bezogen, gilt folgende Berechnung: € 1.250 x Zahl der Monate mit Beihilfenbezug.
  • Das Gesamtjahreseinkommen ist das Bruttoeinkommen, reduziert um die Sozialversicherungsbeiträge, die Sonderausgaben und das Werbungskostenpauschale.
  • Es wird nicht mehr zwischen selbständigen und unselbständigen Einkünften unterschieden.
  • Siehe dazu auch unter stipendium.at !

Mütter/Väter/Kinderbetreuungsgeld

Zuverdienstgrenze bei pauschalem KBG: € 18.000 oder 60 % des Einkommens lt. Einkommensteuerbescheid des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes

Zuverdienstgrenze bei Ersatz des Erwerbseinkommens: € 7.800 brutto

Erläuterungen:

  • Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, darf jährlich dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt.
  • Für unselbständig Erwerbstätige berechnet sich die Zuverdienstgrenze auf folgende Weise: Die Summe aller Einkünfte während der Zeit des KBG-Bezugs (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt und ohne Wochengeld) wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen KBG bezogen wird. Dieser Betrag wird um 30 % erhöht und mit 12 multipliziert.
  • Bei selbständig Erwerbstätigen werden für Geburten nach dem 31.12.2011 die während des Anspruchszeitraumes angefallenen Einkünfte um 30 % erhöht.
  • Informationen dazu auch unter der Internetseite oesterreich.gv.at

Vorsicht!
Wird die Zuverdienstgrenze in einem Kalenderjahr überschritten, muss das Kinderbetreuungsgeld für Bezugszeiträume ab 1.1.2008 nur mehr in Höhe des Überschreitungsbetrages (Einschleifregelung) zurückbezahlt werden.


Tipp!

Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen liegt bei Unselbständigen (wenn von Jänner bis Dezember gearbeitet und KBG bezogen wird) die Zuverdienstgrenze bei ca. € 1.350 brutto pro Monat.

Ehegatten/Alleinverdienerabsetzbetrag

Familienstand Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr
Kinder € 6.312

Pensionisten

Pensionsart Zuverdienstmöglichkeit
vorzeitige Alterspension geringfügige Beschäftigung
Alterspension (Frauen: 60 J., Männer 65 J.) unbeschränkt
Invaliditätspension/Erwerbsunfähigkeitspension unbeschränkt
geringfügige Beschäftigung  
monatlich € 500,91

 


Vorsicht!
Verdient ein Alterspensionist (Frauen: 60 J., Männer 65 J.) über der Geringfügigkeitsgrenze, fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die im Bereich der Pensionsversicherung ab 2004 zu einer Erhöhung der Pension führen.

Verdient ein Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspensionist über der Geringfügigkeitsgrenze, kommt es zu Pensionskürzungen.


Arbeitslose

Sozialleistung Zuverdienstmöglichkeit
Arbeitslosengeld geringfügige Beschäftigung