Handelsabkommen EU-Mittelmeer

Assoziierungsabkommen sowie vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) der EU mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien und Tunesien sowie Rahmenabkommen der EU mit Libyen

Lesedauer: 2 Minuten

Ägypten

  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • In Kraft seit 1. Juni 2004
  • Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
    • Seit Juni 2013 Vorbereitungsgespräche ("scoping exercise")

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Algerien

  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • In Kraft seit 1. September 2005

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Israel

  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • In Kraft seit 1. Juni 2000

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Jordanien

  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • In Kraft seit 1. Mai 2002
  • Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
    • Seit März 2012 Vorbereitungsgespräche ("scoping exercise")

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Libanon

  • Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen
    • In Kraft seit 1. April 2006

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Libyen

  • Rahmenabkommen
    • Verhandlungen seit November 2008

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Marokko

  • Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen
    • In Kraft seit 1. März 2000
  • Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
    • Verhandlungen seit März 2013

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Palästinensische Behörde

  • Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen
    • In Kraft seit 1. Juli 1997

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Syrien

  • Kooperationsabkommen
    • In Kraft seit 1. Juli 1977
    • Teilweise Suspendierung am 3. September 2011
    • Teilweise Suspendierung am 27. Februar 2012
  • Assoziierungsabkommen
    • Paraphiert am 14. Dezember 2008

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Tunesien

  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • In Kraft seit 1. März 1998
  • Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
    • Verhandlung seit 13. Oktober 2015

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Hintergrundinformation

Abgesehen von Syrien hat die EU mit allen Ländern der Euro-Mittelmeer-Partnerschaft (jetzt in der Union für den Mittelmeerraum integriert) Assoziierungsabkommen abgeschlossen. Libyen gehört zu der Union für den Mittelmeerraum, war aber nicht Mitglied der Euro-Mittelmeer-Partnerschaft, deshalb hat die EU 2008 mit Libyen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen aufgenommen.

Die Bestimmungen der Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen fallen für die einzelnen Länder unterschiedlich aus, bestimmte Aspekte sind jedoch allen gemeinsam.

Durch die Abkommen soll ein freier Handelsverkehr gemäß den WTO-Regeln hergestellt werden, wobei für den Zollabbau der Partner für gewerbliche Waren eine Übergangsfrist von bis zu 12 Jahren vorgesehen sind.

Diese Abkommen, welche bereits Bestimmungen zur Liberalisierung des Handels mit Waren beinhalten, werden ergänzt durch eine Reihe von zusätzlichen Verhandlungen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Agrarwaren, Dienstleistungen und Investitionen und zur Etablierung ein Streitbelegungsverfahrens für Handelsfragen.

Als Reaktion auf die politischen Entwicklungen im Mittelmeerraum gaben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission im Dezember 2011 grünes Licht für Verhandlungen über vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien. 

Als ersten Schritt verhandelt die EU mit Marokko seit März 2013 über ein DCFTA. Die Verhandlungen mit Tunesien wurden am 13. Oktober 2015 offiziell begonnen.

Stand: 11.01.2022

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