Stadtansicht von London: moderne Skyline mit einigen herausragenden Wolkenkratzern an der Themse. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Vereinigtes Königreich: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen 

Was früher als innergemeinschaftliche Lieferung zwischen einem EU-Land und Großbritannien (England, Schottland, Wales) abgewickelt wurde, wurde mit dem endgültigen Ausscheiden des Vereinigten Königreiches (VK) aus Binnenmarkt und Zollunion zur Ausfuhr in ein Drittland. Für Warenlieferungen nach Nordirland wurden Sonderregelungen vereinbart. Auch wenn das Ende 2020 erzielte Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem VK und der EU in vielen Fällen Nulltarife vorsieht, ergeben sich aus dem Brexit grundlegende Änderungen für österreichische Exportunternehmen. Was Sie beispielsweise über Importabfertigung, Einfuhrumsatzsteuer und Produkthaftung wissen müssen, erfahren Sie auf den Brexit-Infoseiten des AußenwirtschaftsCenters London und dem Brexit-Infpoint.

Wie Lieferungen in Nicht-EU Länder zoll- und steuerrechtlich behandelt und abgewickelt werden, erfahren Sie unter:

Zollbestimmungen

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) abgeschlossene Handels- und Kooperationsabkommen legt fest, dass Importe des jeweils anderen Wirtschaftsraums nicht mit Zöllen oder Quoten belegt werden, sofern sie die strengen dafür festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Als Nachweis hierfür dient eine Ursprungserklärung, deren Wortlaut ebenfalls im Kooperationsabkommen vorgegeben wird.

Der Wortlaut der Ursprungserklärung in deutscher sowie in englischer Sprache ist unverändert zu übernehmen. Bei Lieferungen mit einem Wert von über EUR 6.000 müssen Sie Ihre REX-Nummer mit der Ursprungserklärung angeben.

Waren, die im Sinne des Abkommens nicht als Erzeugnisse einer der beiden Vertragsparteien (EU und VK) gelten, werden mit Einfuhrzöllen nach den jeweiligen Zolltarifen belastet. Diese unterliegen beim Import ins VK der Verzollung nach dem UK Global Tarif (Zollsätze).

» Kompakter Überblick zum Importprozedere in das VK

Sie benötigen ein Carnet ATA? Lesen Sie sich dazu die Länderinformation zum VK durch und kontaktieren Sie die Fachleute Ihrer Landeskammer.

Handelsabkommen

Kurzüberblick über das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU

Sonstige Einfuhrabgaben

Regelungen zu Einfuhrumsatzsteuer und entsprechende Deklarations- und Zahlungsfristen finden Sie unter:

Aktuelle Einfuhrumsatzsteuersätze für einzelne Warengruppen (es gelten dieselben Sätze, wie bei der normalen Umsatzsteuer).

Regelungen für Waren, die Verbrauchssteuern unterliegen (vor allem Alkohol- und Tabaksteuern)

Für weitere Informationen ist das AußenwirtschaftsCenter London gerne für Sie da.

Muster

Muster sind beim Import in das Vereinigte Königreich dann von der Verzollung und Einfuhrversteuerung befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Befreiung kann jedoch nur vom Importunternehmen, einem britischen Unternehmen, welches die Muster auch empfängt, in Anspruch genommen werden. Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, wie das Muster transportiert wird. Beim Postversand ist auf der Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 der Vermerk „Commercial samples of negligible value - relief claimed“ anzuführen. Wird das Muster per Fracht transportiert, muss auf der Importanmeldung das relevante Zollverfahren (CPC 40 00 C30) angegeben werden. Nähere Informationen

E-Commerce

Mit dem endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union erwarten Sie nun auch beim Onlinehandel einige neue Hürden.

Sie müssen beim Onlinehandel den Lieferort, den Lagerort der Ware, den Warenwert sowie den Verkaufskanal – über den eigenen Webshob oder über einen Online-Marktplatz - und vor allem, ob Sie an eine Privatperson oder ein Unternehmen liefern, berücksichtigen.

Lieferungen an Privatpersonen mit einem Warenwert von unter GBP 135 sind besonders komplex geworden, da in diesem Fall britische Umsatzsteuer anfällt und das Verkaufsunternehmen sich dazu im britischen Steuersystem registrieren muss.

» Informationen zum Rücktrittsrecht sowie zu Garantie-, Rückgabe und Rückvergütungsbestimmungen

Da das Thema Onlinehandel meist einer fallspezifischen Betrachtung bedarf, kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter London. Wir haben ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragestellungen zum Onlinehandel mit dem VK erstellt und beraten Sie gerne individuell.

Paketversand

» Informationen der Österreichischen Post zum Thema Postversand in das Vereinigte Königreich (VK)

» Vorschriften und Preise der britischen Royal Mail für internationalen Versand aus dem VK

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Waren, die in Großbritannien (England, Schottland oder Wales) in Verkehr gebracht werden, unterliegen seit 1.1.2021 neuen Regelungen.

» Informationen zum Inverkehrbringen von Waren in Nordirland

Produktkennzeichnung: Seit dem 01.01.2021 ersetzt die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) die CE-Kennzeichnung. Es gilt jedoch für eine Vielzahl von Produkten eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024. Weitere Informationen

Begleitpapiere

» Informationen zu Ausfuhrnachweisen bei Exporten in Drittländer

» Überblick zu Begleitpapieren

Folgende Dokumente werden für einen Export in das Vereinigte Königreich benötigt, wobei die genauen Erfordernisse teilweise von der jeweiligen Warengruppe abhängen:

  • Commercial Invoice (Handelsrechnung)
  • Bill of Lading (Konnossement)
  • Packing List (Packliste)
  • allfällige Importlizenzen
  • Certificate of Origin (Ursprungserklärung)
  • Supplier declaration (Lieferantenerklärung)
  • u.U. phytosanitäres Zeugnis oder Tiergesundheitsbescheinigung (Animal Health Certificate)

Das AußenwirtschaftsCenter London berät Sie bei Fragen zu Begleitpapieren auch gerne individuell.

Restriktionen

» Kompakte Übersicht aller Waren, die bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich (VK) Kontrollen unterliegen

» Überprüfung etwaiger Importkontrollen in das VK mittels Eingabe der Zolltarifnummer (HS-Code)

» Nähere Informationen zu neuen Bestimmungen für Lebensmittel- und Agrarimporte in das Vereinigte Königreich 

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter London hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 14.09.2023